4 neue Fotoshootings auf der Fotoplattform verfügbar
192 neue Fotos zu den Themen Urban Dance, Ultimate Frisbee, Outdoor Sport sowie einige Wintersportarten stehen ab sofort unter fotos.sportunion.at als Download bereit.
Mit den nun insgesamt 25 Shootings, die ganze 1.634 verfügbare Fotos umfassen, stehen noch mehr Bilder zur kostenlosen Verwendung im Verein zur Verfügung. Nutze diese für die Platzierung in deinen Presseaussendungen, auf der Vereinswebsite, in Foldern, auf Plakaten oder sozialen Medien! Mit der praktischen Suchfunktion lassen sich alle Fotos durchsuchen. Nach einmaliger Registrierung unter fotos.sportunion.at erhältst du Zugriff auf alle SPORTUNION Fotos.
weiteres Bildmaterial in Bearbeitung
5 weitere Shootings befinden sich bereits in der Nachbearbeitung. Für die kommenden 2 Jahre sind weitere Shootings geplant, um das Angebot weiter auszubauen.
Im vergangenen Jahr ist das Programm zur gezielten Förderung von leistungsorientierten Sportler:innen im Alter von 12 bis 15 Jahren erfolgreich gestartet. Wir freuen uns auf das zweite Jahr. Melde dich und mach’ mit!
Die SPORTUNION Burgenland läd zu den jährlich abgehaltenen Infotagen mit Sportler:innen Ehrung ein. Der Infotag Süd wird am 08.03.2024 in Stegersbach (Kastell) und der Infotag Nord wird am 15.03.2024 in Winden (Gasthaus Karlwirt) abgehalten.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.