Anmeldung für 8. “Kinder gesund bewegen” Kongress gestartet
ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION freuen sich, euch den 8. “Kinder gesund bewegen”-Kongress von 21. bis 22. April 2023 in Wiener Neustadt anzukündigen. Am 16. Jänner startete die Anmeldung.
Der Kongress ist in erster Linie als Informations- und Fortbildungsveranstaltung für die im Programm Kinder gesund bewegen engagierten Übungsleiter:innen konzipiert. Mit einem vielfältigen Angebot werden die wichtigsten Erkenntnisse über die Entwicklung von Kindern beleuchtet und in zahlreichen Arbeitskreisen viele Praxisideen für die spiel- und bewegungsorientierte Arbeit in Kindergärten und Volksschulen präsentiert. Des Weiteren soll der Kongress auch die Möglichkeit für einen angeregten Erfahrungsaustausch bieten.
• Kinder gesund bewegen-Übungsleiter:innen € 39,–
• Übungsleiter:innen eines Qualitätssiegelangebotes € 79,–
• Pädagog:innen und Student:innen € 139,–
• Sonstige Interessent:innen € 169,–
Anmeldung
Von 16. bis 22. Jänner steht die Anmeldung exklusiv allen Kinder gesund bewegen-Übungsleiter:innen zur Verfügung.
Ab 23. Jänner 2023 ist das Anmeldeportal für alle Interessent:innen offen.
Melden Sie sich bitte unter www.fitsportaustria.at an.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Fit Sport Austria-Geschäftsstelle
per Mail office@fitsportaustria.at oder telefonisch unter 01 / 504 79 66 – 210.
Im vergangenen Jahr ist das Programm zur gezielten Förderung von leistungsorientierten Sportler:innen im Alter von 12 bis 15 Jahren erfolgreich gestartet. Wir freuen uns auf das zweite Jahr. Melde dich und mach’ mit!
Die SPORTUNION Burgenland läd zu den jährlich abgehaltenen Infotagen mit Sportler:innen Ehrung ein. Der Infotag Süd wird am 08.03.2024 in Stegersbach (Kastell) und der Infotag Nord wird am 15.03.2024 in Winden (Gasthaus Karlwirt) abgehalten.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.