Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.
News intern
Virtual New Years Run als Vereinsprojekt: So organisiert ihr euren eigenen Silvesterlauf!
VAMOS – UNION Volleyballverein Mattersburg – 1. Platz 2025
Der VAMOS – UNION Volleyballverein Mattersburg holte sich den ersten Platz beim Jugendförderpreis 2025.
UNION Karate Center Eisenstadt – 2. Platz 2025
Der UNION Karate Center Eisenstadt erreichte 2. Platz beim Jugendförderpreis 2025.
UFC PG Cars Oberschützen – 3. Platz 2025
Der UFC PG Cars Oberschützen belegte Platz 3 beim Jugendförderpreis 2025.
UNION Handballclub Eisenstadt – Sonderpreis 2025
UNION Handballclub Eisenstadt bekam den Preis für das innovativste Projekt.
Vereinsinformation Basisförderung
Pilotprojekt SPORTUNION Videocenter: Übertrage deine Vereinsaktivitäten per Livestream!
5 Jahre SPORTUNION-Website-System: Jetzt 50 Prozent sparen!
Dein Verein benötigt eine neue Website? Dann sieh dir unser SPORTUNION Vereinswebsite-System an! Rund 400 Vereine sind schon dabei. Jetzt zum halben Preis bis zum Jahresende!
Barrierefreiheitsgesetz: Ist dein Verein betroffen?
Seit 28.6.2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft getreten. Ob dein Verein davon betroffen ist und was du dazu wissen musst, haben wir für zusammengefasst.
REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.
UNION Tennisclub Halbturn – 1. Platz 2024
Der UNION Halbturn Tennisclub holte sich im Jahr 2024 den 1. Platz beim Jugendförderpreis.
UBC Unger Steel Gunners Oberwart – 2. Platz 2024
Die UBC Unger Steel Gunners holte sich im Jahr 2024 den 2. Platz beim Jugendförderpreis.
USVC Wild Volleys – 3. Platz 2024
Die USVC Wild Volleys holte sich im Jahr 2024 den 3. Platz beim Jugendförderpreis.
Dance Station Austria – Sonderpreis 2024
Die Dance Station Austria holte sich im Jahr 2024 den Sonderpreis für das Projekt “Everyone’s Dancing”.
