Vereinsförderung

Hier findest du eine Übersicht über unser Förderprogramm.

Das Programm für die Bundes-Vereinszuschüsse gem. § 10 Abs. 2 Z 4 BSFG 2017 und Richtlinien für die Bundes-Vereinszuschüsse gem. § 10 Abs. 6 BSFG 2017 in der SPORTUNION setzt sich aus den neun Landesförderprogrammen zusammen. Auf dieser Seite geht es in erster Linie um die burgenländische Variante dieses Zuschussprogrammes.

Die Landesförderprogramme berücksichtigen dabei die jeweiligen Vorgaben der Landessportgesetzgebung und der Fiskalverwaltung der Landesregierungen. Die Richtlinien für Vergabe, Abrechnung und Kontrolle der Landesförderungen sind in den Förderprogrammen enthalten beziehungsweise über Verweis in den Förderprogrammen zu finden.

Die SPORTUNION Burgenland betrachtet die finanzielle Unterstützung ihrer Mitgliedsvereine als eine ihrer Hauptaufgaben. Neben der jährlichen Basisförderung unterstützen wir auch bei Neugründungen, Vereinsjubiläen, Trainingslagern, Meisterschaften, Bauvorhaben und Materialanschaffungen.

Allgemeine Förderrichtlinien (Basisförderung)

Die Basisförderung der SPORTUNION Burgenland steht jedem Mitgliedsverein zu, der fristgerecht ein Ansuchen in der Vereinsdatenbank www.suvw.at stellt. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Aktualisierung der Vereinsdaten und die Eintragung mind. eines Sportangebotes in der Vereinsdatenbank.
Der Berichtszeitraum für die Berechnung der Basisförderung läuft jeweils von September des Vorjahres bis zum August des laufenden Jahres (z.B. September 2021 bis August 2022).

Besondere Förderrichtlinien (Sonderförderungen)

Sonderförderungsansuchen sind ausnahmslos über die SPORTUNION Datenbank (www.suvw.at) einzureichen. Sofern die Sonderförderung nicht direkt über die Förderrichtlinie eindeutig abgedeckt wird, muss sie zum Beschluss dem Finanzausschuss der SPORTUNION Burgenland vorgelegt werden. Dieser tagt rund alle 2 Monate. Mit unseren Sonderförderungen decken wir viele Bereiche der Vereinsarbeit ab.

  • Vereinsgründung bzw. -beitritt
  • Vereinsjubiläen
  • Fahrtkostenzuschüsse 
  • Feriencamps
  • Kinder- und Jugendtrainingslager
  • UGOTCHI Vereinsschnuppern
  • Aus- und Weiterbildung 
  • Ausrichtung von Meisterschaften
  • Sportstättenförderung / Bauförderung
  • Außerordentliche Förderung

Projektförderungen

  • Vereinsbonus
    Der Vereinsbonus ist eine langfristig angelegte Fördermaßnahme der SPORTUNION und unterstützt Vereine beim Auf- und Ausbau ihres Angebots für gesunde Bewegung und Sport im Verein. Folgende Fördersäulen können beantragt werden:

    • Neuer Vereinskurs
    • Soziale Maßnahmen
    • Durchführung von Bewegungseinheiten in/mit Partnereinrichtungen
    • Ausbildungen für ÜbungsleiterInnen und FunktionärInnen
    • Fortbildungen

Die genauen Richtlinien findest du hier.

Kontaktiere bei Fragen zum Vereinsbonus am besten Theresa Weiler telefonisch unter 0664/ 60 613 210 oder per E-Mail theresa.weiler@sportunion.at.

  • Jugendförderpreis
    Mit dem Jugendförderpreis erfolgt eine Prämierung der Vereine, die eine außergewöhnlich gute Kinder- und Jugendarbeit leisten. Die Prämierung erfolgt mittels Geld- und Sachpreisen einmal jährlich. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitgliedsvereine der SPORTUNION Burgenland.
  • UGOTCHI – Kinder gesund bewegen 2.0
    Das von den drei Dachverbänden gemeinsam mit dem Sportministerium durchgeführte Projekt unterstützt Vereine bei der Nachwuchsarbeit in Volksschulen und Kindergärten. Für weitere Informationen kontaktiere Nick Roser telefonisch unter 0664/ 60 613 209 oder per E-Mail nick.roser@sportunion.at.
  • SPORTUNION actionday Tour
    Teilnahme an einem SPORTUNION actionday in Form einer Bewegungsstation. Das Ziel ist die Vernetzung von Vereinen und Schulen im regionalen Bereich und die Stärkung und Ausweitung der Nachwuchsangebote in SPORTUNION Vereinen.
  • jackpot.fit
    Für alle Vereine, die die Zielgruppe Erwachsene ansprechen wollen, eignet sich das Projekt Jackpot.fit. Gefördert werden Kurse mit mind. 12 Einheiten, die sich an Personen von 35 bis 65 Jahren richten, die in ihrem Alltag zu wenig Sport betreiben.
  • Bewegt im Park
    Bewegt im Park fördert Bewegungsangebote in den Sommermonaten Juni bis September, die kostenlos und frei zugänglich in öffentlichen Parkanlagen stattfinden.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass Projektförderungen im Zusammenhang mit bundesweiten oder burgenlandweiten Projekten, zum Teil in Kooperation mit externen Projektpartnern stehen. Diese werden nach Budgetverfügbarkeit in Absprache mit den LandeskoordinatorInnen vergeben oder stehen im Zusammenhang mit Juryentscheidungen.

Für weitere Fragen zu Förderungen kontaktiere uns gerne.

Vereinsförderungen werden zum größten Teil aus den Mitteln der Bundes-Sport GmbH ausbezahlt und sind somit als Bundes-Vereinszuschuss zu betrachten. Es gelten die Richtlinien der Bundes-Sport GmbH bzw. die SPORTUNION Abrechnungsrichtlinien.

Detailinfos zu den Richtlinien für die Bundes-Vereinszuschüsse

Gemäß § 10 Abs. 8 BSFG 2017 hat die SPORTUNION Österreich sicherzustellen, dass ihr Nachweise über die widmungsgemäße Verwendung der Bundes-Vereinszuschüsse vorgelegt werden und diese Nachweise auf Einhaltung der Förderungsvoraussetzungen zu überprüfen.

  • Die im Rahmen des Bundes-Vereinszuschussprogrammes der SPORTUNION gewährten Förderungen sind den Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen nach § 24 Abs. 1 BSFG 2017 entsprechend bei dem die Förderung beschließenden Landesverband abzurechnen.
  • Dazu sind vom geförderten Verein bis spätestens zu dem in der Förderzusage festgelegten Abrechnungstag ausreichend qualifizierte Belege zum Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung an den betreffenden Landesverband zu übermitteln.
  • Der Landesverband hat die übermittelten Belege auf die sachliche und rechnerische Richtigkeit zu überprüfen und im positiven Fall diese Belege im Verwendungsnachweis der SPORTUNION für die jeweilige Förderperiode anzuführen.
  • Insofern keine geeigneten Belege vorgelegt werden können, hat der die Förderung beschließende Landesverband diese vom geförderten Verein schriftlich zurückzufordern und an die SPORTUNION Österreich zurück zu überweisen.
  • Mitglieder von Organen von Förderungsnehmern dürfen an der Beschlussfassung von Förderungen oder sonstigen Entscheidungen mit Bezug zu Förderungen wegen Unvereinbarkeit nicht mitstimmen.
  • Die Beschlussfassung von Förderungen ist ausreichend schriftlich zu dokumentieren.

Weiterführende Links

Förderungen richtig abrechnen

Tipps zur richtigen Abrechnung von Förderungen bekommst du hier.

Crowdfunding

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Landesförderungen

Mitgliedsvereine, die im Burgenland anerkannte Sportarten betreiben, können auch beim zuständigen Referat der Landesregierung um Förderungen ansuchen. Klicke hier, um zur Sport Burgenland Webseite zu gelangen.