Pauschale Reiseaufwandsentschädigung wird auf 720 Euro erhöht

Mit der Umsetzung der SPORTUNION-Forderung nach einer Erhöhung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung wird ein wichtiger Impuls für den Sport gesetzt. Statt 540 können nun 720 Euro im Monat abgerechnet werden.

Am Montag wurde die Erhöhung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) von 540 auf 720 Euro im Monat bekanntgegeben und damit eine Forderung der SPORTUNION realisiert. Finanzminister Magnus Brunner und Sportminister Werner Kogler setzten nach der Erhöhung der Bundes-Sportförderung den nächsten wichtigen Schritt für die Zukunft des Amateur- und Breitensports.

Die SPORTUNION hat für ihre Vereine alle Informationen zur PRAE und ihrer Abrechnung auf ihrer Homepage zusammengefasst.

„Durch die Erhöhung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung wurde der Übungsbetrieb in den Vereinen gesichert. Damit wird der Amateur- und Breitensport nachhaltig gestärkt und den Vereinen wird es deutlich leichter fallen, ihre Trainerinnen und Trainern zu halten“, freut sich Peter McDonald, Präsident der SPORTUNION Österreich. Über 30 Prozent aller SPORTUNION-Abrechnungsbelege bei Bundesport-Förderungsmitteln fallen in den Bereich der PRAE, bei der SPORTUNION-Förderabrechnung für „Kinder gesund bewegen“ waren es zuletzt sogar über 60 Prozent.

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SPORTUNION-Präsident Peter McDonald

Administrativer Aufwand darf nicht zu viel werden

Die SPORTUNION hatte zuletzt immer wieder betont, dass den Vereinen durch den erhöhten Kostenaufwand langfristig Personal verloren gehen könnten, was für schwer reparable Schäden im System gesorgt hätte. “Denn fällt eine Übungsleiterin oder ein Überleiter einmal weg, gehen für die Menschen in den Vereinen und Gemeinden meist gleich zwei bis drei Kurse verloren. Ersatz zu finden ist nicht einfach. Mit der Erhöhung der PRAE konnte diese Gefahr nun abgewendet werden. Wir hoffen, dass im Gesetzestext dann auch die Hilfskräfte im Sportbetrieb berücksichtigt werden”, so McDonald.

Wir sind für Transparenz, diese darf aber nicht als Folge haben, dass die Sportvereine im administrativen Aufwand untergehen, um zu ihrem Geld zu kommen.

Die SPORTUNION warnt aber davor, dass bei der angekündigten Meldepflicht der administrative Aufwand nicht Überhand nehmen darf. Noch ist unklar, wie genau eine solche aussehen soll. “Wir sind für Transparenz, diese darf aber nicht als Folge haben, dass die Sportvereine im administrativen Aufwand untergehen, um zu ihrem Geld zu kommen. Generell könnte man das Thema als Denkanstoß nehmen, Vereinen in diesem Bereich die Arbeit zu erleichtern, damit sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – den Sport”, sagt der Verbands-Präsident.

Neben der Erhöhung um 180 Euro wird auch der maximal abrechenbare Tagsatz von maximal 60 auf 120 Euro verdoppelt. Gemeinnützige Sportvereine können im Rahmen der “Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung” nun bis zu 120 Euro pro Einsatztag und maximal 720 Euro im Monat an BetreuerInnen, SportlerInnen sowie Schieds- und KampfrichterInnen steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlen. Die SPORTUNION hat für Vereine alle Informationen zur PRAE und ihrer Abrechnung auf ihrer Homepage zusammengefasst.

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PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.