Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)

Gemeinnützige Sportvereine können im Rahmen der “Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung” bis zu 120 Euro pro Einsatztag und maximal 720 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei ausschließlich an folgende Personengruppen als Aufwandserstattung (§3 Abs1 Z16c EstG) auszahlen:

  • ÜbungsleiterIn
  • TrainerIn
  • SportlerIn
  • MasseurIn
  • LehrwartIn/IntruktorIn
  • Schieds-/KampfrichterIn
  • RennleiterIn
  • ZeugwartIn
  • Sportarzt/Sportärztin

Die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung wurde mit 2023 angepasst. mehr Infos

Mehr Informationen zum PRAE-Formular ab 2023

Am 27. Januar 2023 haben wir eine Online-Infoveranstaltung zum Thema organisiert, bei der über 1.100 Interessierte teilnahmen. Expert:innen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) präsentierten dabei die Neuerungen rund um das amtliche Meldeformular und die erhöhten Tages- und Monatshöchstgrenzen. zum News-Artikel

Aufzeichnung der Infoveranstaltung

Fragen & Antworten

Welche Änderungen gibt es ab 01.01.2023?

Der monatliche Höchstbetrag wird von 540€ um ein Drittel auf 720€ erhöht. Zudem wird der Höchstbetrag pro Einsatztag verdoppelt und damit auf 120€ angehoben. Die maximale Anzahl von Einsatztagen pro Monat kann dabei weiterhin frei gewählt werden.

Gänzlich neu ist die jährliche Meldepflicht des begünstigten Rechtsträgers. Der begünstigte Rechtsträger (z.B. der Sportverein) muss dabei sämtliche in einem Kalenderjahr ausbezahlte Reiseaufwandsentschädigungen für jede einzelne Person in das dafür vorgesehene amtliche Meldeformular (analog oder digital) eintragen. Bis spätestens Ende Februar des Folgejahres muss dieses Meldeformular dem Finanzamt übermittelt werden, erstmals somit Ende Februar 2024.