Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)
Gemeinnützige Sportvereine können im Rahmen der “Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung” bis zu 120 Euro pro Einsatztag und maximal 720 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei ausschließlich an folgende Personengruppen als Aufwandserstattung (§3 Abs1 Z16c EstG) auszahlen:
- ÜbungsleiterIn
- TrainerIn
- SportlerIn
- MasseurIn
- LehrwartIn/IntruktorIn
- Schieds-/KampfrichterIn
- RennleiterIn
- ZeugwartIn
- Sportarzt/Sportärztin
Downloads
Pauschale Reiseaufwandsentschädigung PRAE ab 2023
Leitfaden Sportlerbegünstigung (BMF) ab 2023
Darstellung der Verwendungszwecke PRAE
Amtliches Meldeformular (L19) ab 2023
Pauschale Reiseaufwandsentschädigung PRAE bis 2022
Leitfaden Sportlerbegünstigung (BMF 2010) bis 2022
Leitfaden PRAE (BSO) bis 2022
Mehr Informationen zum PRAE-Formular ab 2023
Am 27. Januar 2023 haben wir eine Online-Infoveranstaltung zum Thema organisiert, bei der über 1.100 Interessierte teilnahmen. Expert:innen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) präsentierten dabei die Neuerungen rund um das amtliche Meldeformular und die erhöhten Tages- und Monatshöchstgrenzen. zum News-Artikel
Aufzeichnung der Infoveranstaltung
Fragen & Antworten
Welche Änderungen gibt es ab 01.01.2023?
Der monatliche Höchstbetrag wird von 540€ um ein Drittel auf 720€ erhöht. Zudem wird der Höchstbetrag pro Einsatztag verdoppelt und damit auf 120€ angehoben. Die maximale Anzahl von Einsatztagen pro Monat kann dabei weiterhin frei gewählt werden.
Gänzlich neu ist die jährliche Meldepflicht des begünstigten Rechtsträgers. Der begünstigte Rechtsträger (z.B. der Sportverein) muss dabei sämtliche in einem Kalenderjahr ausbezahlte Reiseaufwandsentschädigungen für jede einzelne Person in das dafür vorgesehene amtliche Meldeformular (analog oder digital) eintragen. Bis spätestens Ende Februar des Folgejahres muss dieses Meldeformular dem Finanzamt übermittelt werden, erstmals somit Ende Februar 2024.