Leitfaden zum Energiekostenzuschuss für Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit

Österreichzum Originalbeitrag

Die Sport Austria hat in Kooperation mit dem österreichischen Tennisverband einen von der  Steuerberatungskanzlei „TPA“ aufbereiteten Leitfaden zum Energiekostenzuschuss der Bundesregierung für Unternehmen bereitgestellt. In diesem „Förderprogramm“ sind auch gemeinnützige Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit antragsberechtigt.

Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss war von 7. bis 21. November 2022 möglich. Angemeldete Verbände und Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit haben mittlerweile eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum für die formale Antragseinreichung erhalten. Da die Fördermittel beschränkt sind und das „first come – first served“-Prinzip gilt, empfiehlt die Sport Austria wir die Einreichung zeitnahe vorzunehmen. Der übermittelte Leitfaden soll dabei unterstützen.

Hier der Leitfaden zum Download: Energiekostenzuschuss-Antrag für Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit

Für weitere Infos verweisen wir auch auf den TPA-Webcast zu diesem Förderprogramm – abrufbar mit allen weiteren Infos via TPA-Homepage und auch YouTube. Der Beitrag ist unten im Artikel eingebettet. Sobald es Energiekostenzuschussprogramme gibt, die auch für Vereine ohne “unternehmerischer Tätigkeit” relevant sind, informieren wir euch natürlich.

Webcast mit Steuerberater Günther Stenico

Das könnte dich auch interessieren...

PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.