Die Dance Station Austria holte sich im Jahr 2021 den 1. Platz beim Jugendförderpreis.
Aufgrund der Corona Pandemie konnte die Dance Station Austria dieses Jahr keine Aufführung in der Cselleymühle in Oslip veranstalten. Daraufhin beschloss die DSA ihren Tanzsaal in ein Filmset umzubauen und die Aufführung in einen Videofilm zu verwandeln. Alle Kinder der Dance Station konnten zeigen, was sie in diesem kurzen und vor allem holprigen Jahr teilweise in Präsenz und teilweise im Onlineunterricht gelernt haben.
Für die jungen Tänzerinnen und Tänzer war es großartig so eine Erfahrung zu erleben und konnten das Projekt als das Highlight des Jahres beschreiben. Das Endprodukt konnte sich wirklich zeigen lassen und die Kids konnten glücklich und stolz nach einer hervorragenden Umsetzung des Projekts in die Sommerferien gehen.
Im vergangenen Jahr ist das Programm zur gezielten Förderung von leistungsorientierten Sportler:innen im Alter von 12 bis 15 Jahren erfolgreich gestartet. Wir freuen uns auf das zweite Jahr. Melde dich und mach’ mit!
Die SPORTUNION Burgenland läd zu den jährlich abgehaltenen Infotagen mit Sportler:innen Ehrung ein. Der Infotag Süd wird am 08.03.2024 in Stegersbach (Kastell) und der Infotag Nord wird am 15.03.2024 in Winden (Gasthaus Karlwirt) abgehalten.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.