In den kommenden Monaten werden wir die SPORTUNION Fotoplattform (fotos.sportunion.at) mit neuen Bildern befüllen, die von unseren Mitgliedsvereinen kostenlos verwendet werden dürfen.
Wer kennt das nicht: ein Foto zu einem Thema wird gesucht, aber kein passendes Bild ist verfügbar. Oder es fehlt das Copyright. Dafür haben wir 2018 die SPORTUNION Fotoplattform ins Leben gerufen, auf der du als SPORTUNION Verein kostenlose Bilder für die Platzierung in deinen Presseaussendungen, auf der Website, in Foldern, auf Plakaten oder sozialen Medien findest. Nach einmaliger Registrierung erhältst du Zugriff auf über 700 exklusive SPORTUNION Fotos!
Neue Shootings
Für die nächsten Monate sind in allen Bundesländern neue Foto-Shootings geplant, um das Angebot weiter auszubauen. Ab sofort gibt es neue Bilder aus dem Burgenland, auf denen die neu sanierte und erweiterte Landesgeschäftsstelle “in Action” zu sehen ist.
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine ab dem Kalenderjahr 2023 verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Bereits zum 12. Mal werden heuer nachhaltige Veranstaltungen und Projekte aus den Bereichen Sport und Kultur im Rahmen des Wettbewerbs “nachhaltig gewinnen” ausgezeichnet. Ins Leben gerufen wurde diese Auszeichnung vom Klimaschutzministerium und dem Green Events Austria Netzwerk mit dem Ziel nachhaltigen Events und nachhaltigen Sportvereinen eine Bühne zu geben Jetzt einreichen! Teilnahmeberechtigt sind nachhaltige Feste,
Um Vereinen den Einstieg in die Organisation von nachhaltigeren Veranstaltungen zu erleichtern, stellt die SPORTUNION (in Kooperation mit der Agentur “Fresh Thoughts Consulting”) einen Basis-Leitfaden und eine Checkliste zur Verfügung
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.