Vereinsförderungen des Landesverbandes Salzburg
Alle SPORTUNION-Vereine haben die Möglichkeit Förderungen zu beantragen. Diese stammen aus den Mitteln des Bundesvereinszuschusses (BVZ lt. BSFG 2017 ) sowie aus Mitteln des BMKÖS, FGÖ, Land und Stadt Salzburg.
Einreichzeitraum für die Förderansuchen ist ausnahmslos bis 15. März des jeweiligen Kalenderjahres. Innerhalb dieses Zeitraums können Vereine um Förderungen für das Kalenderjahr ansuchen.
Alle wichtigen Info-Dokumente zum Thema Förderung zum Download
- Information Förderungen
- Übersicht Förderungen und Vereinsbonus
- Sportstättenförderung
- Sport- und Bewegungseinheit
- Soziale Maßnahmen
- Projektförderung
- Kinder gesund bewegen 2.0
- Fortbildungen
- Übungsleiterausbildung
- Ausbildung Trainer und Instruktor
- Öffentlichkeitsarbeit und Werbemittel
- Startfinanzierung neuer Semesterkurs
Gefördert aus Mitteln der Bundes-Sportförderung.