Gemeinnützigkeitsreformgesetz beschlossen (Spenden an Sportvereine ab 2024 absetzbar!) & Update PRAE

Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde. Es ermöglicht erstmals die Absetzbarkeit für Bereiche wie Tierschutz, Bildung, Menschenrechte, Sport und Kultur. Zudem verkürzt es die Wartezeit für neue Organisationen, die Absetzbarkeit beantragen möchten, auf nur noch zwölf Monate nach ihrer Gründung.  SPORTUNION-Präsident Peter McDonald freut sich über einen “Meilenstein für das Ehrenamt”.

Ab 2024 wird jede Spende an gemeinnützige Organisationen im neuen Jahr steuerlich absetzbar sein, was sie auf den gleichen Wert hebt. Das bedeutet, dass kleinere Organisationen, die nicht wirtschaftsprüfungspflichtig sind, lediglich die Unterstützung eines/einer Steuerberaters/-beraterin für den Antragsprozess benötigen – die bisher teurere Wirtschaftsprüfung entfällt. Zusätzlich werden die rechtliche Absicherung der Aufwandsentschädigung für Freiwillige und die Streichung der Gebühren für Strafregisterbescheinigungen für Ehrenamtliche eingeführt. Das Gesetz bietet zudem einen Schutz für Organisationen während laufender Beschwerdeverfahren durch eine aufschiebende Wirkung für Aberkennungsbestimmungen, bis unabhängige Gerichte entscheiden. Bisher fehlte diese Sicherheit vor möglicher Behördenwillkür.

Vereinfachte Verwaltung

Das Paket bietet Vorteile für Vereine jeglicher Größe sowie für Spender:innen. Es erleichtert die Verwaltung sowohl für große als auch für kleine Vereine erheblich. So wurde etwa die Wartezeit für die Spendenabsetzbarkeit auf zwölf Monate verkürzt und die Antragsstellung über Steuerberater:innen für kleine Vereine vereinfacht, wodurch künftig der administrative Aufwand drastisch reduziert wird. Die Einführung eines Dauerbescheids bringt aber noch weitere Vereinfachungen (u.a.):

  • Vereinheitlichung der Formen von Spendensammeleinrichtungen
  • Vereinfachtes Meldeverfahren für Vereine, die keiner Abschlussprüfungspflicht unterliegen
  • Einführung einer Haftung für unrichtige Datenübermittlung
  • Erweiterung einer Gebührenbefreiung für Strafregisterbescheinigungen
  • Erweiterung der Abzugsfähigkeit im Zusammenhang mit gemeinnützigen Stiftungen und Übernahme ins Dauerrecht
  • Einführung und Erhöhung von einkommensteuerbefreiten Freiwilligenpauschalen
  • Schaffung von Rechtssicherheit bei der Übertragung von Tätigkeiten einer gemeinnützigen Körperschaft auf eine eigentümerlose Körperschaft
  • Klarstellung bei Kooperationen zwischen Körperschaften
  • Ermöglichung von rückwirkenden Satzungsänderungen
  • Klarstellung bei begünstigungsfähiger tatsächlicher Geschäftsführung
  • Adaptierungen bei Ausnahmegenehmigungen

Wichtiges und richtiges Signal

Zusätzlich wird durch die Umsetzung des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes verstärkt die Wertschätzung für die vielen Freiwilligen in Österreich betont. Tatsache ist: Ohne ihr Engagement wäre das Land ärmer und weniger herzlich. Ihre Hilfe und Einsatzbereitschaft sind keinesfalls selbstverständlich und verdienen Anerkennung. Die rechtliche Absicherung der Aufwandspauschale für Freiwillige wird von vielen Organisationen als wichtiges Signal betrachtet. Etwa 3,7 Millionen Menschen in Österreich investieren ihre Freizeit – oft mehr als 24 Stunden pro Woche – freiwillig und ehrenamtlich in Vereine, Initiativen, Projekte und Organisationen zum Wohl ihrer Mitmenschen. Für die circa 4.500 SPORTUNION-Vereine ist die tägliche Arbeit der ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen unverzichtbar und von unschätzbarem Wert: Über 50.000 Personen engagieren sich ehrenamtlich in der SPORTUNION, und das in mehr als 200 verschiedenen Sportarten.

Wertschätzung an 513.000 Ehrenamtliche

In den Dachverbänden ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION gibt es rund 15.000 Vereine, die von dieser Veränderung profitieren. „Die Änderung ist ein Meilenstein für das Ehrenamt. Vor allem nach den Krisenjahren könnte sie ein Konjunkturpaket für den Sport werden. Sie ist es auch eine Wertschätzung für das Engagement unserer Vereine. Künftig können diese aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich neben Mitgliedsbeiträgen und Förderungen auch Gelder aus Spenden lukrieren“, freut sich SPORTUNION-Präsident Peter McDonald über die neuen Möglichkeiten. Derzeit engagiert sich beinahe jede:r dritte Freiwillige in Österreich ehrenamtlich in einem Sportverein. Laut der aktuellen Statistik Austria sind das 513.000 Menschen.

 

Die Änderung ist ein Meilenstein für das Ehrenamt. Ihre Unterstützung und ihr Einsatz sind keineswegs selbstverständlich und verdienen Anerkennung.

Peter McDonald Pressefoto

Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) – Information

Mit 2023 wurden die Tages- und Monatssätze der Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) von maximal 60 auf 120 Euro bzw. maximal 540 auf 720 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt. Sport Austria hat mit dem Bundesministerium für Finanzen und der Österreichischen Gesundheitskasse die häufigsten Fragen zur Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) abgestimmt und dazu den Leitfaden mit Praxisbeispielen verständlich und praxisnahe überarbeitet. Am 28. November hat Steuerrechtsexperte Benjamin Reichart von Audit Partner Austria Wirtschaftsprüfer GmbH bei einer Online-Informationsveranstaltung durch die häufigsten Fragen zur PRAE geführt und erläuterte diese an praxisnahen Beispielen. Die Präsentation und das Video dazu findest du hier:

Update zu PRAE

Die SPORTUNION wird für ihre Vereine eine Erfassungsdatei im Excelformat zur Verfügung stellen, die gleichzeitig in ELDA hochgeladen werden kann und Einzeleingaben in ELDA ersetzen wird. Diese Datei wird demnach jeder Verein nutzen können und dient auch zur Dokumentation aller PRAE’s in einem Verein. In der zweiten Jännerhälfte 2024 ist eine SPORTUNION-Online-Informationsveranstaltung geplant, die die wichtigsten Punkte für die ELDA-Anmeldung und -Meldung beleuchten soll und bei der auch die zuvor erwähnte Erfassungs- und Schnittstellendatei erklärt werden wird.

Das könnte dich auch interessieren...

Stellungnahme der SPORTUNION zur Causa ASV Siegendorf

Wir sprechen uns klar gegen den Einsatz öffentlicher Mittel für Vereine aus, die durch eigenes Verschulden in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Fördermittel und Bedarfszuweisungen sollten jenen Organisationen zugutekommen, die wirtschaftlich solide arbeiten und den Förderbedingungen entsprechen. Auch die SPORTUNION Burgenland hat in der Vergangenheit Erfahrungen mit Vereinen gemacht, die finanzielle Unterstützung benötigt hätten. Doch

SPORTUNION Jugendförderpreis 2024 – die Siegervereine stehen fest

Eisenstadt, E_Cube, 24.10.2024 | Glückliche Gesichter bei den Siegervereinen des 12. SPORTUNION Jugendförderpreises im Eisenstädter E_Cube. Gewonnen hat mit dem Verein UTC Halbturn ein Verein, dessen Jugendarbeit besonders vielen Kinder in unterschiedlichsten Sportarten vereint. Den zweiten Platz holten die UBC Unger Steel Gunners Oberwart, deren sportliche Erfolge sich sehen lassen können. Dritter wurde der USVC

Burgenlands Ninja-Helden: Patrick Bauer österreichischer Vizemeister und Jan Pinter auf dem Podium

Am vergangenen Wochenende fanden in Wolkersdorf die 2. Österreichischen Ninja-Meisterschaften 2024 der SPORTUNION statt. Dass der Ninja-Sport im Burgenland großgeschrieben wird, ist längst kein Geheimnis mehr. Insgesamt nahmen 14 Athlet:innen aus drei verschiedenen Vereinen teil. In einem spannenden Finale sicherte sich Patrick Bauer den Vizemeistertitel. Auch der Nachwuchs zeigte starke Leistungen: Jan Pinter von der

Die Eislaufsaison in Eisenstadt beginnt!

Ab dem 28. Oktober 2024 beginnt mit dem Informationstag von 10:00-12:00 Uhr im Sportzentrum Eisenstadt offiziell unsere Eislaufsaison 2024/25 der UES Eisenstadt auf dem heimischen Eis. Schon jetzt gibt es die Möglichkeit, sich online für Kurse anzumelden, um sich einen Kursplatz zu sichern.  Kinder ab 3 Jahren können die Kurse der UES- Eisenstadt bereits besuchen.

Saisonauftakt der UES-Eiskunstläufer in St. Pölten

2. Platz für TIm Thiel am vergangenen Wochenende beim Hippolyt- Cup, dem ersten von vier "Skate Austria Cup" Bewerben dieser Eiskunstlauf-Saison. Rund 300 genannte Sportler:innen aus ganz Österreich nahmen an diesem Wettkampf für den Nachwuchs teil. Als einzige Vertreter des Burgenlandes konnten sich vier Athleten:inne des UES Eisenstadt dafür qualifizieren. St. Pölten, 20. Oktober 2024: