Eckpunkte der ab Freitag geltenden Corona-Maßnahmen

Österreichzum Originalbeitrag

Im Kampf gegen das Coronavirus hat die Bundesregierung heute Änderungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung angekündigt, welche ab Freitag (23.10.2020) in Kraft treten. Details und Interpretationen werden erst möglich sein, wenn der Verordnungstext veröffentlicht wird. Künftig dürfen sich bei allen Veranstaltungen und Privat-Treffen ohne Sitzplatz-Zuweisung nur mehr maximal sechs Erwachsene indoor, im Freien nur mehr zwölf (jeweils plus minderjährige Kinder) treffen. Im Rahmen der neuen Verschärfungen, werden behördlich genehmigte Events auf 1.000 indoor und 1.500 outdoor reduziert.

Der aktive Sport soll aufrecht bleiben, dank der Präventionskonzepte und der Disziplin aller Beteiligten sind bis heute kaum Clusterbildungen beim Sporttreiben bekannt. Im sportspezifischen Bereich wird es vorerst keine neuen Regeln geben. Die für die Sportart notwendige Teilnehmerzahl – im Mannschaftssportbereich/ zB Fußball etwa elf plus elf auf dem Platz, dazu Reservespieler/innen und notwendiges Personal (Trainer/in, Betreuer/in, Schiedsrichter/in etc.) – ist weiter erlaubt.

Hier eine Übersicht der ab dem kommenden Freitag den Sport betreffenden Eckpunkte der neuen Verordnung:

Für Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (Kurse, Trainings, Wettkämpfe etc.) im Breitensport

  • outdoor max. 12 Personen
  • indoor max. 6 Personen
  • mehrere Gruppen parallel möglich ohne Durchmischung (mit Mindestabstand)
  • für den Sport sollen diese Regeln für 4 Wochen befristet gelten

Sportveranstaltungen mit Zuseher/innen (zugewiesene Sitzplätze)

  • outdoor max. 1.500 Personen
  • indoor max. 1000 Personen
  • die Bewilligungspflicht liegt bei 250 Personen
  • durchgehende Maskenpflicht

Allgemeines

  • generelle Anzeigepflicht von Veranstaltungen indoor ab 7 Personen und outdoor ab 13 Personen (an Mustervorlage wird gearbeitet)
  • es gilt generelle Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung selbst), d.h. auch am  Sitzplatz (ob nur indoor, ist noch nicht klar)
  • keine Ausgabe von Speisen und Getränken (damit auch kein Kantinenbetrieb)
  • weiter aufrecht sind folgende Punkte:
    • Ausgenommen sind Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind
    • Bei Eltern-Kind-Turnen sind minderjährige Kinder nicht in die Personenanzahl eingerechnet werden (6 Elternteile und 6 Kinder möglich)
    • Die Genehmigungspflicht für Veranstaltungen bei 250 bleibt bestehen

Das könnte dich auch interessieren...

Starker Jahresabschluss: Eisenstädter Schwimmunion überzeugt beim Wiener Weihnachtsschwimmen

Eisenstadt 21.12.2025 – Die Eisenstädter Schwimmunion sorgte kurz vor Weihnachten beim Vienna Aquatic Xmas Swim 2025 für zahlreiche sportliche Highlights und starke Leistungen in allen Altersklassen. Die jungen Athletinnen und Athleten präsentierten sich in hervorragender Form und belohnten sich mit vielen Top-Platzierungen, persönlichen Bestzeiten und Podestplätzen. Für eines der sportlichen Ausrufezeichen sorgte Pia Pusterhofer, die

SPORTUNION Virtual New Years Run 2025/26: Dein leichter Einstieg in ein bewegtes neues Jahr

Wer noch nach einem einfachen und motivierenden Start ins neue Jahr sucht, findet ihn beim SPORTUNION Virtual New Years Run 2025/26. Kinder, Jugendliche, Erwachsene – jede:r kann mitmachen, egal wo auf der Welt. Ganz gleich ob groß oder klein, jung oder alt – jede Teilnahme zählt und trägt zu einem guten Zweck bei. Die Anmeldung ist ab sofort möglich!

UFC St. Georgen/Eisenstadt holt den Titel bei der SPORTUNION Landesmeisterschaft Fußball U12

Am 14. Dezember 2025 fand die SPORTUNION Fußball Landesmeisterschaft U12 statt. Insgesamt 9 Teams aus dem Burgenland traten gegeneinander an und sorgten für spannende und faire Spiele. Die Veranstaltung wurde feierlich von SPORTUNION Präsidentin Karin Ofner eröffnet, die in ihrer Ansprache betonte: Fairness und Teamgeist sind die Basis für sportlichen Erfolg – und genau das

Gemeinden sind Österreichs wichtigste Sportförderer – SPORTUNION fordert finanzielle Entlastung für Kommunen

Österreichs Gemeinden tragen den mit Abstand größten Anteil an der Sportförderung für Vereine. Sie finanzieren Sportstätten, erhalten Infrastruktur, stellen Flächen zur Verfügung und unterstützen Vereine organisatorisch, materiell und finanziell. Gleichzeitig stehen viele Kommunen aufgrund steigender Kosten und wachsender Aufgaben massiv unter Druck. Die SPORTUNION Burgenland fordert daher Bund und Land auf, Gemeinden gezielt zu entlasten