Eckpunkte der ab Freitag geltenden Corona-Maßnahmen

Österreichzum Originalbeitrag

Im Kampf gegen das Coronavirus hat die Bundesregierung heute Änderungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung angekündigt, welche ab Freitag (23.10.2020) in Kraft treten. Details und Interpretationen werden erst möglich sein, wenn der Verordnungstext veröffentlicht wird. Künftig dürfen sich bei allen Veranstaltungen und Privat-Treffen ohne Sitzplatz-Zuweisung nur mehr maximal sechs Erwachsene indoor, im Freien nur mehr zwölf (jeweils plus minderjährige Kinder) treffen. Im Rahmen der neuen Verschärfungen, werden behördlich genehmigte Events auf 1.000 indoor und 1.500 outdoor reduziert.

Der aktive Sport soll aufrecht bleiben, dank der Präventionskonzepte und der Disziplin aller Beteiligten sind bis heute kaum Clusterbildungen beim Sporttreiben bekannt. Im sportspezifischen Bereich wird es vorerst keine neuen Regeln geben. Die für die Sportart notwendige Teilnehmerzahl – im Mannschaftssportbereich/ zB Fußball etwa elf plus elf auf dem Platz, dazu Reservespieler/innen und notwendiges Personal (Trainer/in, Betreuer/in, Schiedsrichter/in etc.) – ist weiter erlaubt.

Hier eine Übersicht der ab dem kommenden Freitag den Sport betreffenden Eckpunkte der neuen Verordnung:

Für Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (Kurse, Trainings, Wettkämpfe etc.) im Breitensport

  • outdoor max. 12 Personen
  • indoor max. 6 Personen
  • mehrere Gruppen parallel möglich ohne Durchmischung (mit Mindestabstand)
  • für den Sport sollen diese Regeln für 4 Wochen befristet gelten

Sportveranstaltungen mit Zuseher/innen (zugewiesene Sitzplätze)

  • outdoor max. 1.500 Personen
  • indoor max. 1000 Personen
  • die Bewilligungspflicht liegt bei 250 Personen
  • durchgehende Maskenpflicht

Allgemeines

  • generelle Anzeigepflicht von Veranstaltungen indoor ab 7 Personen und outdoor ab 13 Personen (an Mustervorlage wird gearbeitet)
  • es gilt generelle Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung selbst), d.h. auch am  Sitzplatz (ob nur indoor, ist noch nicht klar)
  • keine Ausgabe von Speisen und Getränken (damit auch kein Kantinenbetrieb)
  • weiter aufrecht sind folgende Punkte:
    • Ausgenommen sind Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind
    • Bei Eltern-Kind-Turnen sind minderjährige Kinder nicht in die Personenanzahl eingerechnet werden (6 Elternteile und 6 Kinder möglich)
    • Die Genehmigungspflicht für Veranstaltungen bei 250 bleibt bestehen

Das könnte dich auch interessieren...

Konstante Saison wird belohnt: Zwei Podestplätze für UES Speedskater in der Alpe Adria Cup Gesamtwertung

Mit dem Finale des Alpe Adria Cups in Celje beendete das Schnelllaufteam des UES Eisenstadt eine intensive Short-Track-Wintersaison mit einem starken internationalen Ergebnis. Celje, 28.–29. März 2026. Rund 150 Sportler:innen aus neun Nationen sorgten beim Short-Track-Finale im slowenischen Celje für ein hochklassiges Teilnehmerfeld. Besonders erfreulich aus Eisenstädter Sicht waren die zweiten Plätze von Pavle Pletikosic

SPORTUNION fordert Öffnung der Schulsportstätten: Mehr Platz für Vereine und bessere Nutzung bestehender Infrastruktur

Die SPORTUNION Burgenland macht erneut auf ein zentrales Problem für viele Sportvereine aufmerksam: fehlende Trainingszeiten in öffentlichen Turnsälen – insbesondere in Volks- und Mittelschulen. Trotz vorhandener Infrastruktur bleiben diese häufig ungenutzt oder sind für Vereine nur stark eingeschränkt zugänglich. Die Sportstätten-Öffnung ist langjährige Forderung der SPORTUNION und war unter anderem ein Schwerpunkt im Impulsprogramm der

Talentschmiede SPORTUNION: Erfolgreicher Young Athletes Jahresauftakt

März 2026 | Wien | Am 21. März 2026 fiel im Wiener Arminen-Dome der Startschuss für die nächste Runde des „Young Athletes“-Nachwuchsförderprogramms der SPORTUNION. Die Auftaktveranstaltung der Region Ost wurde heuer von der SPORTUNION Wien organisiert und brachte erneut zahlreiche motivierte Nachwuchssportler:innen aus Wien, Niederösterreich und dem Burgenland zusammen. Insgesamt nahmen 44 Sportler:innen im Alter

SPORTUNION Burgenland erneut mit BGF-Gütesiegel ausgezeichnet

Die SPORTUNION Burgenland wurde am 20. März 2026 bereits zum vierten Mal mit dem Gütesiegel für Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ausgezeichnet. Nach der Erstverleihung im Jahr 2014 und zwei erfolgreichen Wiederverleihungen bestätigt auch die aktuelle Auszeichnung den nachhaltigen und ganzheitlichen Zugang zur Gesundheitsförderung innerhalb des Sportverbandes. Gesundheit als gelebte Unternehmenskultur Mit rund 20 Mitarbeitenden setzt die

Wings for Life World Run: Auch 2026 exklusive Preise für die Besten der SPORTUNION Team Challenge

Laufen, helfen, gemeinsam gewinnen – die SPORTUNION Österreich lädt 2026 erneut zur großen Team Challenge im Rahmen des Wings for Life World Runs (10. Mai 2026) ein. Sportvereine aus ganz Österreich sind aufgerufen, Teams zu gründen, Mitglieder zu mobilisieren und gemeinsam für den guten Zweck an den Start zu gehen. Den engagiertesten Vereinen winken exklusive Preise – darunter ein Helikopterflug mit den Flying Bulls und ein einzigartiger Blick hinter die Kulissen von Hangar 7 und Hangar 8 in Salzburg.