Jetzt SPORTUNION Vereinswebsite einrichten!

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Überzeuge dich vom neuen SPORTUNION Vereinswebsite-System, das bereits mehr als 250 Vereine nutzen. Bis zum Jahresende kannst du das System kostenlos testen.

Du möchtest für den Vereinsstart im Herbst eine neue, moderne Website einrichten? Dann wirf einen Blick auf unser SPORTUNION-Vereinswebsite-System, das bereits von über 250 Vereinen genutzt wird!

Euren Entwicklern ist hier wirklich etwas sehr Schönes gelungen.

Ernst Felberbauer, SPORTUNION Wiener Neudorf

Das System wurde speziell für SPORTUNION Vereine entwickelt, ist im Corporate Design der SPORTUNION gestaltet und bietet viele moderne Funktionalitäten. Außerdem profitierst du von einem großen Hilfebereich mit zahlreichen Schritt-für-Schritt-Anleitungen sowie Videotutorials, Schulungen über die SPORTUNION Akademie zum Thema (für FunktionärInnen kostenlos) sowie SPORTUNION Support, sollte Hilfe benötigt werden. All das um 69€ pro Jahr.

Du hast schon eine Website und überlegst, umzusteigen?

Wir helfen dir gerne dabei! Du erhältst von uns eine temporären Zugang, sodass du die neue Website einrichten kannst, während die alte noch online ist. Verwendest du bisher Worpress, so können wir bestehende Daten einfach importieren. Sobald du mit der neuen Website zufrieden bist, schalten wir diese anstelle der alten online.

Du hast weitere Fragen zum System?

Wichtige Infos vor der Bestellung haben wir in unseren FAQs zusammengefasst. Um dir ein paar Vereinswebsites anzusehen, die bereits online sind, sieh dir unsere Auflistung einiger bereits online geschaltener Websites an. Wenn du mehr zur technischen Funktionalität wissen möchtest, so schau in unseren Hilfebereich oder unsere Downloads für die Vereins-Website. Bei weiteren Fragen stehen wir dir gerne unter support@sportunion.at bzw. telefonisch unter +43 664 / 10 31 091 zur Verfügung.

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PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.