Der Sportbonus ist eine von der Bundesregierung ins Leben gerufene Förderaktion für Neumitglieder. Als neue Mitglieder gelten all jene, die seit 1. Jänner 2021 kein aktives Mitglied in deinem Sportverein gewesen sind. Kürzlich wurde von der Bundesregierung die Verlängerung der Aktion bis 15. September 2022 bekannt gegeben. Dein Verein kann sich also auch jetzt noch registrieren und für das Sommersemester 2022 oder auch das Wintersemester 2022/23 vergünstigte Mitgliedschaften anbieten. So kannst du den Sportbonus nutzen, um neue Mitglieder für deinen Verein zu gewinnen!
Über den Sportbonus bekommt dein Verein bis zu 75 % des Mitgliedsbeitrages (max. € 90) vom Ministerium (BMKÖS) zurückerstattet. Dein SPORTUNION Landesverband fungiert als Abrechnungs- und Servicestelle.
Dazu folgende Beispiele:
Beispiel 1: Kostet eine Mitgliedschaft (mind. 3 Monate nötig) regulär 100 €, erhält dein Verein pro neuem Mitglied 75 € refundiert. Neue Mitglieder zahlen daher nur 25 €.
Beispiel 2: Kostet eine Mitgliedschaft regulär 200 €, erhält dein Verein pro neuem
Mitglied 90 € refundiert, neue Mitglieder zahlen nur 110 €.
Was hat sich durch die Verlängerung bis 15.9.2022 verändert?
Die Förderperiode der Aktion «Sportbonus» wurde vom Ministerium auf 15.9.2022 verlängert. Das hat auch ergänzende Fristen für gemeinnützige Sportvereine zur Folge, die Zuschüsse für Neumitgliedschaften beantragen wollen. Die Anträge sind bis zu folgenden Stichtagen möglich:
Oktober 2021 (Phase 1)
Februar 2022 (Phase 2)
Mai 2022 (Phase 3)
Oktober 2022 (Phase 4)
Dabei muss der Verein nicht in jeder Antragsphase einen Antrag stellen. Die Einreichung kann auch in einem gesammelten Antrag für den gesamten Zeitraum erfolgen.
Das Förderprogramm „Energieeffiziente Sportstätten“ wird nicht fortgeführt und läuft mit 31. Dezember 2025 aus. Das bedeutet: Vereine müssen die KPC-Förderung „Energieeffiziente Sportstätten“ noch bis Ende des Jahres beantragen, wenn sie im nächsten Jahr Projekte umsetzen wollen. Infos über die wichtigsten Fristen, Hinweise und alternativen Fördermöglichkeiten hier!
Mit einem Virtual New Years Run als Vereinsprojekt könnt ihr nicht nur sportlich durchstarten, sondern auch das Gemeinschaftsgefühl stärken. Egal ob auf der Laufstrecke, beim Nordic Walking oder bei einer gemütlichen Neujahrswanderung. In diesem Guide gibt die SPORTUNION praktische Tipps und Ideen, wie ihr euren eigenen Silvesterlauf organisiert, alle Altersgruppen einbindet und ein unvergessliches Event für Mitglieder und Interessierte schafft.
Das SPORTUNION-Vereinswebsite-System, das schon mehr als 400 Vereine aktiv nutzen, ist wieder um ein paar Funktionen erweitert geworden. Probier es für deinen Verein aus – bestelle jetzt und nutze unser System kostenlos bis zum Jahresende!
Seit 28.6.2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft getreten. Ob dein Verein davon betroffen ist und was du dazu wissen musst, haben wir für zusammengefasst.
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.
Im Vorjahr hatte das Sportministerium gemeinsam mit dem organisierten Sport den Ehrenamtspreis ins Leben gerufen, um das unverzichtbare Ehrenamt im Sport zu würdigen und engagierte Sportfunktionärinnen und Sportfunktionäre am “Tag des Sports” in Wien auszuzeichnen. SPORTUNION-Präsident Peter McDonald: “Was uns besonders freut: Heuer konnte die SPORTUNION in zehn von insgesamt 19 Kategorien punkten.” Christine