SPORTUNION-Forderung umgesetzt: Einführung steuerlicher Absetzbarkeit von Spenden für Sportvereine ist bedeutender Meilenstein

Ofner: „Die Bundesregierung lässt mit der Gesetzesnovelle auf Worte nun Taten folgen und unterstützt Vereine bei ihrem ehrenamtlichen Engagement.“

 

Wie von der Bundesregierung kürzlich bekanntgegeben, nimmt die Novelle im Freiwilligengesetz Form an. Diese wird unter anderem dafür sorgen, dass Spenden an Sportvereine steuerlich absetzbar werden und auch weitere Erleichterungen bringen. „Es freut uns sehr, dass das unbezahlbare ehrenamtliche Engagement unserer Vereine nun auch gesetzlich stärker gewürdigt wird. Die Änderung ist hoch verdient, eine große Verbesserung für das Ehrenamt und könnte ein Konjunkturpaket für den Sport werden“, so SPORTUNION-Präsidentin Karin Ofner.

Dass damit auch langjährige SPORTUNION-Forderungen umgesetzt werden, von denen alleine im Sportbereich tausende Ehrenamtliche im Burgenland direkt profitieren, sorgt für Freude beim Dachverband.

Die Bundesregierung lässt mit der Gesetzesnovelle auf Worte nun Taten folgen und gibt Vereinen mehr Möglichkeiten für ihr ehrenamtliches Engagement. Unser Dank gilt allen voran Finanzminister Magnus Brunner und Sportminister Werner Kogler, die hier einen weiteren Meilenstein für den Sport erreicht haben

, so Ofner.

Damit die neuen Möglichkeiten sauber umgesetzt werden können, werden auch von der SPORTUNION bereits neue Tools entwickelt. Für SPORTUNION Geschäftsführer Patrick J. Bauer steht dabei der Servicegedanke an erster Stelle: „Die Spendenabsetzbarkeit darf unsere Vereine nicht überfordern, sondern soll ihnen zusätzliche Finanzquellen erschließen. Wir arbeiten gemeinsam mit allen SPORTUNION Landesverbänden und unserer Bundesorganisation bereits an Tools, um es Vereinen möglichst einfach zu machen, Spenden zu sammeln.“

Die SPORTUNION Burgenland fordert darüber hinaus, dass diesem positiven Schritt weitere folgen und macht sich auch für Administrationsvereinfachungen für Sportvereine vor allem in der Förderabrechnung stark.

 

Weitere Details zur ab 1.1.2024 gültigen Spendenabsetzbarkeit für den Sport und weitere gemeinnützige Bereiche sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zu finden: https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Aktuell/Reform-Spendenabsetzbarkeit.html

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