Bundesregierung schafft Rechtssicherheit für den Sport

SPORTUNION Burgenland-Präsidentin Ofner: „Wichtige Hilfestellung für den Vereinssport bleibt erhalten.“

Der SPORTUNION ist es besonders wichtig, dass alle gemeinnützigen Sportvereine Burgenlands die Krise erfolgreich meistern. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, bekommen wichtige Akteure des Sports (z.B. nebenberufliche Trainer/innen oder Sportbetreuer/innen) eine pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE). Aufgrund der Corona-Krise und der Schließung der Sportstätten, wurden Trainings in den digitalen Raum verlagert. Trotz der fortgeführten Leistungen wäre, nach der bisherigen Gesetzeslage, dieser Anspruch weggefallen.

Grundsäule für Sport- und Vereinswesen

Durch den von ÖVP und Grünen eingebrachten Antrag, wird die Regelung jetzt auch an die neuen Gegebenheiten angepasst. Damit bleibt diese Hilfestellung weiter erhalten. „Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung ist eine essentielle Grundsäule für die Aufrechterhaltung der Strukturen im gemeinnützigen Sport- und Vereinswesen. Dank der leistungsgerechten Anpassung der Bundesregierung, werden auch in der gegenwärtigen Corona-Krise aktive Einsätze – im Zuge von digitalen Trainingsprogrammen zuhause – weiter entschädigt. Damit schafft die Regierung nicht nur Rechtssicherheit, sondern unterstützt auch Bewegung und das wichtige Ehrenamt in Österreich“, so SPORTUNION Burgenland-Präsidentin Karin Ofner, die sich vor allem bei ÖVP-Sportsprecher Christoph Zarits und Grünen-Sportsprecherin Agnes Sirkka Prammer für die gute Zusammenarbeit bedankt.

Wichtes Instrument im Vereinssport

„Unsere Sportvereine müssen die COVID-19-Krise möglichst unbeschadet überstehen. Mit dieser Neuregelung im Einkommensteuergesetz schaffen wir Rechtssicherheit für die Sportvereine und sichern die Freiwilligenarbeit im Sport in der Krise ab, denn die PRAE ist ein wichtiges Instrument im Vereinssport zur Abdeckung von Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Sportler/innen, Trainer/innen und andere Sportbetreuer/innen. Wir stellen sicher, dass die bekannten pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen weiterhin an Sportler/innen, Schiedsrichter/innen und Sportbetreuer/innen, wie z. B. Trainer/innen, steuerfrei ausgezahlt werden können, auch wenn aufgrund der COVID-19-Krise die Sportstätten gesperrt sind und daher beispielsweise kein gemeinsames Training oder kein gemeinsamer Wettkampf stattfinden kann“,  halten die beiden zuständigen Nationalratsabgeordneten der Regierungsparteien, Zarits und Prammer, fest.

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