Leitfaden mit FAQ und allen Details zum Energiekostenausgleich ist online
Die Details zum im Jänner vorgestellten Energiekostenausgleich für Sportstättenbetreiber:innen sind geklärt und Vereine können ab Freitag Anträge einreichen. Wir haben einen detaillierten Leitfaden für antragsberechtigte Vereine ausgearbeitet.
Die Gesamthöhe der zu beantragenden Förderung der einzelnen Sportstättenbetreiber:in muss pro Phase zumindest 600 Euro betragen, nach oben hin ist sie mit 50.000 Euro pro Phase begrenzt. Um es den Vereinen möglichst einfach zu machen, zu ihrem Geld zu kommen, hat die SPORTUNION einen detaillierten Leitfaden entwickelt. Ihr findet ihn über den Button oben.
UNION Today, der Sport- und Bewegungsbetreuungsverein der SPORTUNION Österreich, macht Vereinsarbeit einfacher: Er übernimmt die Administration rund um Trainer:innen- und Mitarbeiter:innen-Anstellungen, sorgt für rechtlich sichere Rahmenbedingungen und schafft Planbarkeit bei Abrechnungen. Du konzentrierst dich auf den Sport – wir kümmern uns um den Rest. Bei einem Jahresvertrag gibt’s das erste Monat Betreuungspauschale gratis!
Energie ist für Sportvereine, aber auch für jedes Vereinsmitglied, ein wesentlicher Kostenfaktor. In den vergangenen Monaten haben wir deshalb am österreichweiten Energie- und Mobilitätsprojekt „SPORTUNION SMART ENERGY” gearbeitet, von dem SPORTUNION-Vereine und -Mitglieder profitieren. Jetzt wechseln & ab sofort sparen ist mit unserem Wechselguide absolut einfach!
wir möchten euch darüber informieren, dass wir unsere Preise für die Nutzung unserer Bewegungsräume, unseres Busses sowie für den Materialverleih mit 01.09.2026 anpassen. Die Anpassung ist notwendig, um den gestiegenen Betriebs-, Energie- und Instandhaltungskosten Rechnung zu tragen und euch auch künftig unsere Infrastruktur und Dienstleistungen in der gewohnten Qualität anbieten zu können. Wichtige Hinweise: Die
Als Verein hast du die Möglichkeit, Feriencamps in die SPORTUNION Datenbank einzugeben und diese mit einer Kennzeichnung versehen, sodass diese unter sportunion.at/feriencamps gelistet werden. Außerdem kannst du ein FSA-Qualitätssiegel fürs Camp ansuchen.
Ab dem 1. Jänner 2026 traten mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft, die Vereine und ehrenamtlich Tätige spürbar entlasten sollen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Kombination von Freiwilligenpauschale und PRAE sowie höhere Schwellenwerte für Registrierkassen‑ und Belegpflicht. 1. Kombination von Freiwilligenpauschale und PRAE Zum ersten Mal ist es möglich, beide Modelle innerhalb eines Kalenderjahres zu nutzen.
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.