Leitfaden mit FAQ und allen Details zum Energiekostenausgleich ist online

Die Details zum im Jänner vorgestellten Energiekostenausgleich für Sportstättenbetreiber:innen sind geklärt und Vereine können ab Freitag Anträge einreichen. Wir haben einen detaillierten Leitfaden für antragsberechtigte Vereine ausgearbeitet. 

Für das Jahr 2022 werden den Betreiber:innen von gemeinnützigen Sportstätten 40 Prozent der Mehrkosten für Strom, Gas und Co. ersetzt, für 2023 sind es 70 Prozent. Das im Jänner von Sportminister Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner und den Sportlandesräten präsentierte Paket ist mit 15 Millionen Euro dotiert und wird in der Regel Sportvereinen, Dach- und Fachverbänden, zugutekommen. Mittlerweile sind die Details geklärt, die erste von drei Antragsphasen startet am Freitag.

Bis zu 50.000 Euro pro Phase

Die Gesamthöhe der zu beantragenden Förderung der einzelnen Sportstättenbetreiber:in muss pro Phase zumindest 600 Euro betragen, nach oben hin ist sie mit 50.000 Euro pro Phase begrenzt. Um es den Vereinen möglichst einfach zu machen, zu ihrem Geld zu kommen, hat die SPORTUNION einen detaillierten Leitfaden entwickelt. Ihr findet ihn über den Button oben.

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PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.