Eure Sportangebote im neuen Sportjahr

Österreichzum Originalbeitrag

In der SPORTUNION Datenbank könnt ihr schnell und einfach eure Vereinsangebot erfassen und von einer umfassenden Bewerbung profitieren. Darüber hinaus könnt ihr eure Sportangebote im selben Schritt mit dem Fit Sport Austria Qualitätssiegel auszeichnen lassen.

Der Start in das neue Sportjahr steht bevor. Zu Beginn des neuen Semesters steigen die Zugriffe auf unsere Sportangebots-Suche stark an, an Spitzentagen verzeichnen wir 2.500 Zugriffe pro Tag.

Wir bitten euch daher, euer Sportprogramm in der SPORTUNION – Datenbank einzutragen bzw. zu aktualisieren. Die eingetragenen Einheiten können aber auch während des Semesters jederzeit von euch adaptiert werden.

Mitgliedsgewinnung, Qualitätssiegel, Vereinswebsite-Synchronisation

Durch die Eintragung eures Kursprogrammes könnt ihr ganz einfach eure Sichtbarkeit für Interessierte vergrößern und so leicht neue Mitglieder gewinnen. Die in der SPORTUNION Datenbank erfassten Angebote werden auch automatisch zu eurer SPORTUNION-Vereinswebsite synchronisiert.
Im Zuge der Eintragung könnt ihr für eure Kurse auch ein Fit Sport Austria Qualitätssiegel beantragen und von einer zusätzlichen Bewerbung eurer Einheiten auf der Website der Fit Sport Austria profitieren.

alle Vorteile und ein Tutorial zur Eintragung eurer Sportangebote

Kennst du schon die Importfunktion?

Hast du gewusst, dass Sportangebote auch per Excel-Datei in die SPORTUNION-Datenbank (suvw.at) importiert werden können? Das macht insbesondere dann Sinn, wenn du viele Sportangebote eintragen möchtest. Eine Vorlage für den Import steht als Download zur Verfügung.

Sportangebote können in Excel exportiert und importiert werden.

Darüber hinaus können bestehende Angebote eines definierbaren Zeitraums exportiert werden. So lassen sich fortlaufende Angebote ganz einfach in Excel an die neue Saison anpassen (z.B. neuer Zeitraum und Termine) und anschließend wieder importieren.

Bei Problemen und Fragen hilft euch euer SPORTUNION Landesverband gerne weiter.

Das könnte dich auch interessieren...

PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.