Die mit 1.8. in Kraft getretene Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Personen, die positiv getestet wurden, dürfen ihre Wohnung/ihr Haus verlassen
- Laut den rechtlichen Begründungen des Verordnungsgebers gilt für sie jedoch in der Regel durchgängig FFP2-Makenpflicht auf Outdoor- und Indoor-Sportstätten
- Sportstättenbetreiber können strengere Regelungen treffen (Hausordnung)
Die aktuelle Bundesverordnungen findest du hier:
- Maßnahmenverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011886
- Verkehrsbeschränkungsverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011977
- Rechtliche Begründung: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:a69c453a-8f47-4cc2-895b-20664f96cb09/Rechtliche_Begruendung_zur_COVID-19-Verkehrsbeschraenkungsverordnung.pdf
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