Kinder gesund bewegen 2.0 – Feriencamps

Das Projekt Kinder gesund bewegen 2.0 gibt es nicht nur während der Schulzeit, sondern auch in den Ferien! Feriencamps sollen Kindern Spaß an der Bewegung vermitteln und ihnen eine abwechslungsreiche und gesunde Möglichkeit der Feriengestaltung gemeinsam mit Gleichaltrigen bieten. 

Dein Verein organisiert ein Feriencamp? Dann hole dir bis zu € 900,- Förderung! Voraussetzung ist, dass die Teilnahme am Camp für die Kinder so günstig wie möglich ist. Idealerweise bekommen viele der Kinder durch das Feriencamp Lust auf mehr und nehmen an den regulären Kursen in deinem Sportvereinen teil.

Voraussetzungen

Das Programm Kinder gesund bewegen 2.0 hat das Ziel, dass Feriencamps möglichst kostengünstig für Kinder angeboten werden. Außerdem sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Das Feriencamp basiert auf einer Kooperation mit einer Bildungseinrichtung. Das heißt, die Kinder der Volkschulen oder Kindergärten im Ort oder in der Umgebung werden gezielt dazu eingeladen. Die Durchführung des Camps muss nicht zwingend auf dem Standort der Bildungseinrichtung erfolgen. Das Angebot soll in erster Linie für die Kinder der eingeladenen Schule oder dem eingeladenen Kindergarten gelten, kann aber auch für Kinder der Umgebung zugänglich sein.
  • Das Programm ist polysportiv gestaltet.
  • Die Betreuung muss zumindest von zwei ausgebildeten ÜbungsleiterInnen erfolgen, um eine gute Qualität der Angebote sicherzustellen.
  • Kosten können für zusätzliche Leistungen erhoben werden (bspw. für Mittagessen, spezielle Angebote), nicht aber für die sportfachliche Betreuung. Diese soll über die Förderung finanziert werden.

Burgenländische Feriencamp-Aktion

Wenn du ein Feriencamp für Kinder planst, aber keine Kooperation mit einer Bildungseinrichtung eingehst, hast du die Möglichkeit auf eine Projektförderung von € 300,-. Wir unterstützen alle Vereine, die Kindern sportlich aktive Ferien ermöglichen. Mehr dazu hier.

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PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.