Corona-Schutzmaßnahmen verschärft: Lockdown für Ungeimpfte

Aufgrund der steigenden Zahlen in den Intensivstationen hat die Bundesregierung neue Schutzmaßnahmen beschlossen.

Die heute in Kraft getretene neue Corona-Verordnung bringt einen bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte mit sich. Nachwuchssport wird etwa weiterhin möglich sein, vereinzelt haben die Bundesländer zusätzliche Regelungen beschlossen.

Hier die wichtigsten Punkte den Sport:

  • Zusammenkünfte, ungeachtet der Teilnehmenden, auch an öffentlichen Orten, nur mehr mit 2G-Nachweis
  • Ungeimpfte dürfen nur an öffentlichen Orten im Freien Sport betreiben – entweder alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, einzelnen engsten Angehörigen oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen
  • bis zum Ende der Schulpflicht gilt der Ninja-Pass weiterhin als 2G-Nachweis (in Wien nur bis 12 Jahre und 3 Monate)
  • eine Erstimpfung in Kombination mit einem PCR-Test gilt ebenfalls weiterhin als 2G-Nachweis

Nähere Infos sind unter sportunion.at/corona-virus zu finden.

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PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.