Information und Empfehlungen zum Coronavirus – Update 10.3.2020

Österreichzum Originalbeitrag

Aktuell sieht sich die Welt mit dem Coronavirus konfrontiert. Eine Situation, die mit vielen Herausforderungen, Ängsten und Fragen verbunden ist. Seitens der Bundesregierung wird im Moment an einer Verordnung gearbeitet, die eine Einschränkung des öffentlichen Lebens beinhaltet – unter anderem eine Beschränkung von Indoor-Veranstaltungen auf 100 und Outdoor-Veranstaltung auf 500 Personen bis April. Die Verordnung soll ehebaldigst in Kraft treten (https://orf.at/stories/3157262/)

Die SPORTUNION steht in engem Austausch mit der Sport Austria – Bundessport-Organisation, um offene Fragen im Zusammenhang mit den Folgen dieser Verordnung aufnehmen und mit den zuständigen Stellen abklären.

Wir fassen für euch die wichtigsten Links zusammen:

Hotline zu Fragen rund um das Coronavirus der AGES: 0800 555 621 (24 Stunden täglich erreichbar)
Nachdem sich die Situation stündlich ändert, empfehlen wir, immer die aktuellsten Informationen abzurufen!

Information für Verbände im Zusammenhang mit Bundes-Sportförderung:

Etwaige anfallenden Stornogebühren in Zusammenhang mit dem Coronavirus sind in der Bundes-Sport GmbH (BSG) abrechenbar. Trotzdem wird erwartet zunächst mit dem Reiseveranstalter, insbesondere bei Reisen in Gebiete, für die eine aktuelle Reisewarnung des Außenministeriums gilt, eine Kulanzlösung ohne das Zahlen von Stornogebühren anzustreben. Vor einer endgültigen Absage einer sportlichen Aktivität (Reise zu Trainingslager oder Wettkampf), die grundsätzlich von der BSG gefördert wird, ist mit dem Geschäftsführer Sport der BSG, Mag. (FH) Clemens Trimmel, Kontakt aufzunehmen (office@austrian-sports.at; +43 1 50 32 344).

Absage einer Vereinsveranstaltung

Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, so kann als Begründung folgendes Wording als Vorlage dienen:

“…den aktuellen Empfehlungen der Bundesregierung folgend und zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit Covid-19 muss die Veranstaltung [Veralstaltungsname] am DD.MM.JJJJ um HH:MM leider abgesagt werden.”

 

Stand: 10.03.2020, 15:32

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PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.