Eckpunkte der ab Freitag geltenden Corona-Maßnahmen

Österreichzum Originalbeitrag

Im Kampf gegen das Coronavirus hat die Bundesregierung heute Änderungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung angekündigt, welche ab Freitag (23.10.2020) in Kraft treten. Details und Interpretationen werden erst möglich sein, wenn der Verordnungstext veröffentlicht wird. Künftig dürfen sich bei allen Veranstaltungen und Privat-Treffen ohne Sitzplatz-Zuweisung nur mehr maximal sechs Erwachsene indoor, im Freien nur mehr zwölf (jeweils plus minderjährige Kinder) treffen. Im Rahmen der neuen Verschärfungen, werden behördlich genehmigte Events auf 1.000 indoor und 1.500 outdoor reduziert.

Der aktive Sport soll aufrecht bleiben, dank der Präventionskonzepte und der Disziplin aller Beteiligten sind bis heute kaum Clusterbildungen beim Sporttreiben bekannt. Im sportspezifischen Bereich wird es vorerst keine neuen Regeln geben. Die für die Sportart notwendige Teilnehmerzahl – im Mannschaftssportbereich/ zB Fußball etwa elf plus elf auf dem Platz, dazu Reservespieler/innen und notwendiges Personal (Trainer/in, Betreuer/in, Schiedsrichter/in etc.) – ist weiter erlaubt.

Hier eine Übersicht der ab dem kommenden Freitag den Sport betreffenden Eckpunkte der neuen Verordnung:

Für Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (Kurse, Trainings, Wettkämpfe etc.) im Breitensport

  • outdoor max. 12 Personen
  • indoor max. 6 Personen
  • mehrere Gruppen parallel möglich ohne Durchmischung (mit Mindestabstand)
  • für den Sport sollen diese Regeln für 4 Wochen befristet gelten

Sportveranstaltungen mit Zuseher/innen (zugewiesene Sitzplätze)

  • outdoor max. 1.500 Personen
  • indoor max. 1000 Personen
  • die Bewilligungspflicht liegt bei 250 Personen
  • durchgehende Maskenpflicht

Allgemeines

  • generelle Anzeigepflicht von Veranstaltungen indoor ab 7 Personen und outdoor ab 13 Personen (an Mustervorlage wird gearbeitet)
  • es gilt generelle Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung selbst), d.h. auch am  Sitzplatz (ob nur indoor, ist noch nicht klar)
  • keine Ausgabe von Speisen und Getränken (damit auch kein Kantinenbetrieb)
  • weiter aufrecht sind folgende Punkte:
    • Ausgenommen sind Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind
    • Bei Eltern-Kind-Turnen sind minderjährige Kinder nicht in die Personenanzahl eingerechnet werden (6 Elternteile und 6 Kinder möglich)
    • Die Genehmigungspflicht für Veranstaltungen bei 250 bleibt bestehen

Das könnte dich auch interessieren...

SPORTUNION Burgenland startet Initiative #sportvorort mit sportpolitischen Impulsen

Anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl im Jänner 2025 legt die SPORTUNION Burgenland ein sportpolitisches Impulsprogramm vor. Es handelt sich dabei auch um den gleichzeitigen Startschuss der neuen Initiative #sportvorort, die ein Schwerpunkt im kommenden Jahr 2025 sein wird. Über den ausgearbeiteten Maßnahmenkatalog hinaus wird der Verband im neuen Jahr unter anderem mit einer Serviceoffensive für Vereine

Bericht: Erfolgreiches Abschneiden des UTTC Oberwart beim 32. Internationalen Tischtennisturnier

Am 16. November 2024 war der UTTC Oberwart Gastgeber des 32. Internationalen Tischtennisturniers, bei dem insgesamt 71 Teilnehmer in 372 spannenden Spielen um die begehrten Titel kämpften. Die Veranstaltung war nicht nur ein sportliches Highlight, sondern auch ein Beweis für die Stärke und Vielseitigkeit des UTTC Oberwart, der mit insgesamt 29 Pokalen die meisten Erfolge

Internat. Tag der Kinderrechte: Die SPORTUNION-Kinder- und Jugendschutzbeauftragten als erste Ansprechpartner:innen

Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte (20.11.2024) stellen wir uns einmal mehr die Fragen: Wie sicher sind unsere Kinder und Jugendlichen in Sportvereinen? Wie reagieren wir auf Mobbing, Herabwürdigen, Beschimpfen, Verspotten, Bloßstellen, Drohen, Erpressen und Stalking? An wen kann man sich als Kind, Jugendlicher, Elternteil oder Trainer:in wenden, sollte es Fragen, Unklarheiten oder sogar Vorfälle

Landes-Ehrung für SPORTUNION Funktionäre: Silbernes Ehrenzeichen für Artner, Schmall und Wolf

Das Land Burgenland würdigt traditionell rund um den Landesfeiertag Martini Persönlichkeiten, die sich durch ihr besonderes Engagement um das Land verdient gemacht haben. Die Verleihung der Landesehrenzeichen zeichnet Menschen aus verschiedensten Bereichen wie Blaulichtorganisationen, öffentliche Verwaltung, Kultur, Wirtschaft und Sport aus. In diesem Jahr wurden von der SPORTUNION Gottfried Wolf (UTTV Pinkafeld), Herbert Schmall (UNION

Große Begeisterung bei der SPORTUNION Fußball Landesmeisterschaft U12

Am Sonntag, den 17. November 2024, wurde das Sportzentrum Eisenstadt zum Schauplatz spannender Fußball-Action: Die SPORTUNION Fußball Landesmeisterschaft der Klasse U12 lockte acht Teams aus dem gesamten Burgenland an, die in mitreißenden Partien ihr Talent unter Beweis stellten. Der UFC St. Georgen/Eisenstadt sicherte sich den Titel und darf das Burgenland gemeinsam mit der zweitplatzierten Spielgemeinschaft