Corona-Verordnung-Update: Verkehrsbeschränkung statt Absonderung

Die mit 1.8. in Kraft getretene Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Personen, die positiv getestet wurden, dürfen ihre Wohnung/ihr Haus verlassen
  • Laut den rechtlichen Begründungen des Verordnungsgebers gilt für sie jedoch in der Regel durchgängig FFP2-Makenpflicht auf Outdoor- und Indoor-Sportstätten
  • Sportstättenbetreiber können strengere Regelungen treffen (Hausordnung)

Die aktuelle Bundesverordnungen findest du hier:

Bitte beachte, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt. Besuche die FAQ unserer Website für nähere Details.

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