Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung mittels ELDA ist ab sofort bis 29. Februar 2024 möglich. Welche Schritte absolviert werden müssen und wie ein Schnittstellendokument bei der Meldung unterstützen kann, wird in diesem Beitrag beschrieben.
Wie kann ich die PRAE-MELDUNG mittels ELDA vornehmen?
Um PRAE-Meldungen in elektronischer Form mittels ELDA vornehmen zu können sind die Schritte 1 bis 3 hintereinander zu erledigen. Sollte bereits eine ID-Austria (1) und ein ELDA-Zugang (2) vorhanden sein, können diese beiden Schritte übersprungen werden.
1. ID Austria Registrierung
Die Registrierung im ELDA-Portal ist ausschließlich mit der ID-Austria möglich. Hier finden Sie nähere Informationen dazu.
Seit 5. Dezember 2023 müssen Nutzer:innen mit Handy- Signatur auf die ID Austria umsteigen. Der Umstellungsprozess wird automatisch bei einer Anmeldung gestartet.
Wie komme ich zu meiner persönlichen ID-Austria?
Österreichische Staatsbürger:innen, die eine ID Austria beantragen möchten, können sich an folgende Registrierungsbehörden wenden (ausländische Staatsangehörige ausschließlich an Landespolizeidirektionen):
Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate (Online-Terminreservierung)
Gemeinden (nur für Einwohner:innen der jeweiligen Gemeinde)
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur ELDA-Registrierung kann unter diesem Link heruntergeladen werden. Im Video des Online-Webinars zur PRAE werden die einzelnen Schritte anhand der Anleitung ausführlich erklärt. Wichtig: Die Felder Beitragskontonummer und Wirtschaftszweig können bei der Registrierung frei gelassen werden. Wenn ausschließlich PRAE’s gemeldet werden, ist es nicht notwendig eine Beitragskontonummer oder Steuernummer zu beantragen.
Sobald der Verein nach der Registrierung die ELDA-Zugangsdaten von ELDA per Mail erhalten hat, kann der Verein hier (ELDA Online) bereits weitere Benutzer sowie weitere Vereinsdaten (in ELDA „Dienstgeberdaten“) hinzufügen. Wenn das SPORTUNION PRAE-Schnittstellendokument (siehe Punkt 3) verwendet wird, dann ist die Eintragung von Dienstnehmerdaten in ELDA nicht notwendig.
Bei weiteren Fragen zu ELDA wenden Sie sich bitte an: +43 5 07 66 14 502700 oder +43 5 07 66 14 504300, elda@oegk.at
Schnittstellendokument ausfüllen und XML-Datei erstellen
XML-Dateien hochladen
Der Durchführungsvorgang mittels Schnittstellendokuments wird im Anleitungsvideo(Minute 22:43) ausführlich erklärt!
Um alle PRAE‘s im Verein eines Jahres zu dokumentieren und diese Datei gleichzeitig als Upload-Datei in ELDA zu verwenden ist es notwendig, dass die geforderten Pflichtfelder befüllt werden. Die eingetragenen ausgezahlten PRAE-Beträge pro Monat dienen ausschließlich der Dokumentation. Bei der Meldung an das Finanzamt wird lediglich die Jahressumme übermittelt. Die Beschreibungsschritte werden jedenfalls in einem Tabellenblatt dieser Datei im Detail beschrieben. DasSPORTUNION PRAE-Schnittstellendokumentist bereits auf unserer Website abrufbar.
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