Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung mittels ELDA ist ab sofort bis 29. Februar 2024 möglich. Welche Schritte absolviert werden müssen und wie ein Schnittstellendokument bei der Meldung unterstützen kann, wird in diesem Beitrag beschrieben.
Wie kann ich die PRAE-MELDUNG mittels ELDA vornehmen?
Um PRAE-Meldungen in elektronischer Form mittels ELDA vornehmen zu können sind die Schritte 1 bis 3 hintereinander zu erledigen. Sollte bereits eine ID-Austria (1) und ein ELDA-Zugang (2) vorhanden sein, können diese beiden Schritte übersprungen werden.
1. ID Austria Registrierung
2. ELDA Registrierung
3. PRAE-Meldung durchführen (2 Varianten)
VIDEO zur PRAE-Meldung via Schnittstellendokument
- Anleitung zur ELDA Registrierung
- Verwendung des Schnittstellendokuments
- Allgemeine Hilfestellungen