Trotz neuer Covid-Lockerungsverordnung ist im Sport weiterhin sehr viel möglich!

 

Basis:

  • Grundsätzlich dürfen im Sport ab dem 21.9.2020 lediglichGruppen bis zu maximal 10 Personen indoor plus TrainerIn gemeinsam trainieren – JEDOCH dürfen mehrere Gruppen mit je 10 Personen parallel in einer Halle trainieren, wenn sie permanent getrennt werden und die Raumgröße es zulässt!
  • Mannschaftssport ist von dieser maximalen 10 Personen Regel indoor ausgenommen. Hier gilt: Doppelte Mannschaftsgröße plus Trainingspersonal (z.B. Volleyball: 12 + Trainer)
  • Im Schulsport in der Regelunterrichtszeit (Vormittag) gelten diese Regeln von maximalen Kindern pro Gruppe nicht!

Vorschriften, Hinweise, Empfehlungen:

  • Mehrere Gruppen je 10 Personen dürfen in einer Halle / auf einem Platz trainieren, wenn sie permanent getrennt werden (z.B. durch  Mittellinie, Langbänke, Hütchen, Vorhänge in einer 2fach/3fach Halle etc.)
  • Eine Trainerin/ ein Trainer kann mehrere Gruppen anleiten, sie/er sollte dabei jeweils den 2 Meter Abstand einhalten
  • Gruppen dürfen sich während einer Einheit nicht vermischen und müssen auch über die Saison/das Semester in dieser Konstellation bleiben, um bei einem auftretenden Fall die Kontakte gut nachvollziehen zu können
  • Teilnehmerlisten sind für jede Gruppe extra zu führen
  • Gruppen dürfen nicht zeitgleich mit anderen Gruppen in Umkleidekabinen sein (wenn geht zu Hause umziehen)
  • Idealerweise zeitlich und/oder räumlich getrennter Ein/Ausgang aus Halle / vom Platz.
  • Eltern-Kindturnen: Ein Kind + Elternteil zählt als EINE Person
  • Empfehlung zur Hallengröße: 10qm pro Person; 15 qm, wenn Halle niederer als 3m ist.
    • Beispiel große Dreifachhalle: 3 Gruppen a 10 Personen plus 3 Trainer sind erlaubt.
  • Stationenbetrieb nur innerhalb einer Gruppe
  • Veranstaltungen indoor (Infoveranstaltungen, Vorträge…): TeilnehmerInnen müssen Sitzplätzen zugeordnet werden, TN-Listen geführt werden.
  • Wird der Minimalabstand von 1 Meter unterschritten, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen (Trainer – Athlet)
  • Sportgeräte sind regelmäßig zu desinfizieren
  • Der Verein muss gewährleisten, dass ein Desinfektionsmittel beim Training zur Verfügung steht.
  • Jeder Verein braucht ein Covid-Präventionskonzept (siehe Mustervorlage SPORTUNION-Website in den Corona FAQs) für seinen Vereinsbetrieb.

Nähere Infos zur aktuellen rechtlichen Situation findet ihr in unseren FAQs.

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