Der Sportbonus ist eine von der Bundesregierung ins Leben gerufene Förderaktion für Neumitglieder. Als neue Mitglieder gelten all jene, die seit 1. Jänner 2021 kein aktives Mitglied in deinem Sportverein gewesen sind. Kürzlich wurde von der Bundesregierung die Verlängerung der Aktion bis 15. September 2022 bekannt gegeben. Dein Verein kann sich also auch jetzt noch registrieren und für das Sommersemester 2022 oder auch das Wintersemester 2022/23 vergünstigte Mitgliedschaften anbieten. So kannst du den Sportbonus nutzen, um neue Mitglieder für deinen Verein zu gewinnen!
Über den Sportbonus bekommt dein Verein bis zu 75 % des Mitgliedsbeitrages (max. € 90) vom Ministerium (BMKÖS) zurückerstattet. Dein SPORTUNION Landesverband fungiert als Abrechnungs- und Servicestelle.
Dazu folgende Beispiele:
Beispiel 1: Kostet eine Mitgliedschaft (mind. 3 Monate nötig) regulär 100 €, erhält dein Verein pro neuem Mitglied 75 € refundiert. Neue Mitglieder zahlen daher nur 25 €.
Beispiel 2: Kostet eine Mitgliedschaft regulär 200 €, erhält dein Verein pro neuem
Mitglied 90 € refundiert, neue Mitglieder zahlen nur 110 €.
Was hat sich durch die Verlängerung bis 15.9.2022 verändert?
Die Förderperiode der Aktion «Sportbonus» wurde vom Ministerium auf 15.9.2022 verlängert. Das hat auch ergänzende Fristen für gemeinnützige Sportvereine zur Folge, die Zuschüsse für Neumitgliedschaften beantragen wollen. Die Anträge sind bis zu folgenden Stichtagen möglich:
Oktober 2021 (Phase 1)
Februar 2022 (Phase 2)
Mai 2022 (Phase 3)
Oktober 2022 (Phase 4)
Dabei muss der Verein nicht in jeder Antragsphase einen Antrag stellen. Die Einreichung kann auch in einem gesammelten Antrag für den gesamten Zeitraum erfolgen.
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine ab dem Kalenderjahr 2023 verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Bereits zum 12. Mal werden heuer nachhaltige Veranstaltungen und Projekte aus den Bereichen Sport und Kultur im Rahmen des Wettbewerbs “nachhaltig gewinnen” ausgezeichnet. Ins Leben gerufen wurde diese Auszeichnung vom Klimaschutzministerium und dem Green Events Austria Netzwerk mit dem Ziel nachhaltigen Events und nachhaltigen Sportvereinen eine Bühne zu geben Jetzt einreichen! Teilnahmeberechtigt sind nachhaltige Feste,
Um Vereinen den Einstieg in die Organisation von nachhaltigeren Veranstaltungen zu erleichtern, stellt die SPORTUNION (in Kooperation mit der Agentur “Fresh Thoughts Consulting”) einen Basis-Leitfaden und eine Checkliste zur Verfügung
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.