In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden.
Das legen wir auch so aus, dass auch zu Zeiten, an denen kein Personal vor Ort ist, der Nachweis nicht im Vorfeld zu erbringen ist (siehe FAQs).
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Seit 28.6.2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft getreten. Ob dein Verein davon betroffen ist und was du dazu wissen musst, haben wir für zusammengefasst.
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.
Im Vorjahr hatte das Sportministerium gemeinsam mit dem organisierten Sport den Ehrenamtspreis ins Leben gerufen, um das unverzichtbare Ehrenamt im Sport zu würdigen und engagierte Sportfunktionärinnen und Sportfunktionäre am “Tag des Sports” in Wien auszuzeichnen. SPORTUNION-Präsident Peter McDonald: “Was uns besonders freut: Heuer konnte die SPORTUNION in zehn von insgesamt 19 Kategorien punkten.” Christine
Die #BeInclusive EU Sport Awards sind zurück. Reiche jetzt dein Projekt in den Kategorien „Breaking Barriers“, „Promoting Gender Equality“ oder „Sport for Peace“ bis spätestens 25. September ein und gewinne bis zu 10.000 Euro!
Alle Informationen zum eigenen Kinder- und Jugendschutzkonzept (KJSK) der SPORTUNION sind ab sofort online. Unser Motto: Schaffen wir GEMEINSAM eine Kultur des Hinsehens und einen sicheren Sportalltag!