Ab dem 10 Juni gilt wieder eine neue Corona-Verordnung, damit kommt es zu weiteren Lockerungen im Sport- & Vereinswesen.
Hier sind die Eckpunkte:
Die ab 10.6. gültige Verordnung finden ihr hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011543&FassungVom=2021-06-10
Bezüglich der Frage der Kontrolle des 3-G-Nachweises auf nicht öffentlichen Sportstätten ohne Personal hat das Gesundheitsministerium folgende Erläuterung in Form einer ots (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210603_OTS0058/gesundheitsministerium-zur-4-novelle-der-covid-19-oeffnungsverordnung) veröffentlicht:
Das legen wir auch so aus, dass auch zu Zeiten, an denen kein Personal vor Ort ist, der Nachweis nicht im Vorfeld zu erbringen ist (siehe FAQs).