In der Steiermark können über ein neues elektronisches Anmeldeformular größere Treffen bei der Behörde (BH oder Magistrat) gemeldet werden. Dabei muss grundsätzlich zwischen Veranstaltungen/Zusammenkünfte mit bis zu 10 Personen (keine Anzeigepflicht), zwischen 11 bis 50 Personen (Anzeigepflicht) und mehr als 50 Personen (Bewilligungspflicht) unterschieden werden.
An den Anforderungen für Zusammenkünfte ändert ein flottes Anmelden freilich nichts: Alle Besucher müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Eine klassische Hochzeitsfeier etc. ist derzeit nicht erlaubt. Abstandsregeln sind ebenso einzuhalten wie die FFP2-Maske zu tragen.