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NPO-Fonds: Anträge für 4. Quartal 2021 noch bis 30. April 2022 möglich
Anträge für das 4. Quartal 2021 können noch bis 30. April 2022 über die Internetseite des NPO-Fonds eingereicht werden – später einlangende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden!
Mit Bekanntwerden des vierten Lockdowns hat das Sportministerium weitere Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des NPO-Fonds zugesprochen. Der NPO-Fonds (Sport-, Kulturvereine, etc.) wird bis inklusive 1. Quartal 2022 für Österreichs rund 15.000 Sportvereine verlängert und mit weiteren 125 Millionen Euro dotiert.
Was ist der NPO-Fonds?
Vereine und Non-Profit-Organisationen wurden durch die Corona-Krise hart getroffen. Die österreichische Bundesregierung unterstützt mit finanziellen Zuschüssen, dem sogenannten NPO-Fonds. Auch Sportvereine haben die Möglichkeit im Rahmen des NPO-Fonds finanzielle Untersützung zu beantragen. Mit den Anpassungen und der Verlängerung des NPO-Fonds ist eine weiterführende Existenzsicherung für unsere Vereine gewährleistet.
Webinar: Antragstellung für den NPO-Fonds leicht gemacht
Für viele Vereine stellt die Antragstellung eine Hürde dar, um die finanzielle Unterstützung einzufordern. In dem Webinar wollen wir unseren SPORTUNION-Vereinen aufzeigen, wie die Antragstellung funktioniert. Die Anträge für das 1. Halbjahr sind noch bis 15. Oktober 2021 möglich.
Der Funktionärskurs gliedert sich in zwei Bereiche und behandelt folgende Themenbereiche:
Referent Josef Burgstallter (PZP Steuerberatung)
Wer kann einen Antrag einreichen?
Voraussetzungen zur Antragstellung
Benötigte Unterlagen zur Antragstellung
Berechnungsbeispiel
Frage & Antwort
Referentin Anna Kanduth, MSc. (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH)
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine ab dem Kalenderjahr 2023 verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Bereits zum 12. Mal werden heuer nachhaltige Veranstaltungen und Projekte aus den Bereichen Sport und Kultur im Rahmen des Wettbewerbs “nachhaltig gewinnen” ausgezeichnet. Ins Leben gerufen wurde diese Auszeichnung vom Klimaschutzministerium und dem Green Events Austria Netzwerk mit dem Ziel nachhaltigen Events und nachhaltigen Sportvereinen eine Bühne zu geben Jetzt einreichen! Teilnahmeberechtigt sind nachhaltige Feste,
Um Vereinen den Einstieg in die Organisation von nachhaltigeren Veranstaltungen zu erleichtern, stellt die SPORTUNION (in Kooperation mit der Agentur “Fresh Thoughts Consulting”) einen Basis-Leitfaden und eine Checkliste zur Verfügung
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.