Ganz nach dem Motto LET´S GO BEWEGUNG zählt im Grazer Sportjahr 2021 jeder Schritt.
Ganz nach dem Motto LET´S GO BEWEGUNG zählt im Grazer Sportjahr 2021 jeder Schritt.
Am 10. Juli 2023 startet die zweite Antragsphase des Energiekostenausgleichs für Betreiber:innen gemeinnütziger Sportstätten. Die Förderperiode umfasst Jänner bis Juni. Bis 8. September kann eingereicht werden.
Die SPORTUNION Österreich startet ab sofort einen neuen Newsticker für ihre Vereine und Sportler:innen. Darin berücksichtigt werden Erfolge, Meilensteine oder besondere Ereignisse, die auf bundesweiter Ebene oder darüber hinaus erreicht werden.
Die Sport Austria hat in Kooperation mit dem österreichischen Tennisverband einen von der Steuerberatungskanzlei „TPA“ aufbereiteten Leitfaden zum Energiekostenzuschuss der Bundesregierung für Unternehmen bereitgestellt. In diesem „Förderprogramm“ sind auch gemeinnützige Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit antragsberechtigt.
Abgeschlossene oder noch laufende Aktivitäten engagierter Einzelpersonen, Schulklassen, Vereinen, Jugendgruppen und Organisationen können noch bis 26. September 2021 eingereicht werden!
Es wird gelockert und mit den Lockerungen steigt auch die Vorfreude auf unsere Initiative „50 Tage Bewegung“ von 7. September bis 26. Oktober.
Auf welche Weise haben sich die monatelange Corona-bedingte Schließungen von Sportvereinen und Sportstätten auf die sportlichen Aktivitäten sowie die sportlichen Gewohnheiten von Freizeit- und Breitensportler/innen ab 16 Jahren auswirkt?