Der NPO-Fonds zur Unterstützung von Non-Profit-Organisationen wurde für das 4. Quartal 2020 verlängert. Ab Mitte Februar kann ein Antrag für das vierte Quartal 2020 gestellt werden.
Die Neuerungen auf einen Blick:
Für Organisationen, die vom Lockdown weder direkt (nicht behördlich geschlossen) noch indirekt betroffen waren, ändert sich nichts und sie können den Zuschuss wie gewohnt beantragen. Dies betrifft z.B. Kirchen und freiwillige Feuerwehren.
Für Organisationen, die aufgrund des Lockdwons behördlich geschlossen oder indirekt betroffen waren, ändert sich die Berechnungsgrundlage. Für die Zeit des Lockdwons werden Einnahmen des Vorjahrs ersetzt, „Lockdown-Zuschuss“ genannt. Dies betrifft z.B. Sportvereine und Museen.
Die Berechnung ist so angelegt, dass eine Schlechterstellung ausgeschlossen ist.
Der reguläre NPO-Zuschuss im 4. Quartal 2020
Grundsätzlich gilt:
Gefördert werden 100% der förderbaren Kosten und der Struktursicherungsbeitrag, wobei der Zuschuss immer mit dem Einnahmenausfall begrenzt ist. Der Einnahmenausfall wird in der Regel wie folgt berechnet: Einnahmen von 1.10. bis 31.12.2019 minus Einnahmen von 1.10. bis 31.12.2020
Außerdem gilt:
Je Organisation bzw. verbundene Organisationen muss die Summe aus förderbaren Kosten und Struktursicherungsbeitrag mindestens 250 Euro betragen.
Der Struktursicherungsbeitrag ist mit 90.000 Euro je Organisation begrenzt.
Wichtig: Struktursicherungsbeitrag noch einmal 7% der Vorjahreseinnahmen (bedeutet faktisch Verdoppelung)
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.
Im Vorjahr hatte das Sportministerium gemeinsam mit dem organisierten Sport den Ehrenamtspreis ins Leben gerufen, um das unverzichtbare Ehrenamt im Sport zu würdigen und engagierte Sportfunktionärinnen und Sportfunktionäre am “Tag des Sports” in Wien auszuzeichnen. SPORTUNION-Präsident Peter McDonald: “Was uns besonders freut: Heuer konnte die SPORTUNION in zehn von insgesamt 19 Kategorien punkten.” Christine
Die #BeInclusive EU Sport Awards sind zurück. Reiche jetzt dein Projekt in den Kategorien „Breaking Barriers“, „Promoting Gender Equality“ oder „Sport for Peace“ bis spätestens 25. September ein und gewinne bis zu 10.000 Euro!
Alle Informationen zum eigenen Kinder- und Jugendschutzkonzept (KJSK) der SPORTUNION sind ab sofort online. Unser Motto: Schaffen wir GEMEINSAM eine Kultur des Hinsehens und einen sicheren Sportalltag!
Im Vorjahr hat das Sportministerium heuer gemeinsam mit dem organisierten Sport den Ehrenamtspreis ins Leben gerufen, um das unverzichtbare Ehrenamt im Sport zu würdigen und engagierte Sportfunktionärinnen und -funktionäre auszuzeichnen. Und auch heuer wird der Ehrenamtspreis für Sportfunktionärinnen und Sportfunktionäre wieder ausgeschrieben.
Aufgepasst! Für alle Vereine, die sich sowohl sportlich als auch sozial engagieren, haben wir einen großartigen Hinweis: Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) schreibt zum 4. Mal den Österreichischen Integrationspreis für herausragende und innovative Integrationsprojekte aus.