NEU: Lockdown-Zuschuss für das 4. Quartal 2020
Der NPO-Fonds zur Unterstützung von Non-Profit-Organisationen wurde für das 4. Quartal 2020 verlängert. Ab Mitte Februar kann ein Antrag für das vierte Quartal 2020 gestellt werden.
Die Neuerungen auf einen Blick:
Der reguläre NPO-Zuschuss im 4. Quartal 2020
Grundsätzlich gilt:
- Gefördert werden 100% der förderbaren Kosten und der Struktursicherungsbeitrag, wobei der Zuschuss immer mit dem Einnahmenausfall begrenzt ist. Der Einnahmenausfall wird in der Regel wie folgt berechnet: Einnahmen von 1.10. bis 31.12.2019 minus Einnahmen von 1.10. bis 31.12.2020
Außerdem gilt:
- Je Organisation bzw. verbundene Organisationen muss die Summe aus förderbaren Kosten und Struktursicherungsbeitrag mindestens 250 Euro betragen.
- Der Struktursicherungsbeitrag ist mit 90.000 Euro je Organisation begrenzt.
- Wichtig: Struktursicherungsbeitrag noch einmal 7% der Vorjahreseinnahmen (bedeutet faktisch Verdoppelung)