Mit dem Elke-Sobotka-Preis bieten wir Vereinen eine Möglichkeit, junges Engagement zu fördern. Dieser ist eine Ehrung und eine Förderung zugleich. Er richtet sich gezielt an engagierte Unter-25-Jährige. Diese können sich bereits bezahlte Aus- unf Fortbildungskosten (teilweise) zurückholen.
Der Förderzeitraum für den Elke-Sobotka-Preis 2020 läuft vom 1. September 2019 bis 30. November 2020. Innerhalb dieses Zeitraums sind Aus- und Fortbildungen für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche sind förderbar. Es bleibt also nicht mehr allzu viel Zeit, denn auch die Einreichung muss bis Ende November eingehen.
Unter dem Menüpunkt “Elke-Sobotka-Preis” findest du weitere Informationen sowie das leicht zu befüllende Einreichungsormular zu dieser attraktiven Fördermöglichkeit.
Nutze auch du die Chance als Verein, deinen Helfern/Helferinnen und Übungsleitern/Übungsleiterinnen in dieser Form Wertschätzung entgegenzubringen. Junges Engagement gehört gefördert!
Das Förderprogramm „Energieeffiziente Sportstätten“ wird nicht fortgeführt und läuft mit 31. Dezember 2025 aus. Das bedeutet: Vereine müssen die KPC-Förderung „Energieeffiziente Sportstätten“ noch bis Ende des Jahres beantragen, wenn sie im nächsten Jahr Projekte umsetzen wollen. Infos über die wichtigsten Fristen, Hinweise und alternativen Fördermöglichkeiten hier!
Mit einem Virtual New Years Run als Vereinsprojekt könnt ihr nicht nur sportlich durchstarten, sondern auch das Gemeinschaftsgefühl stärken. Egal ob auf der Laufstrecke, beim Nordic Walking oder bei einer gemütlichen Neujahrswanderung. In diesem Guide gibt die SPORTUNION praktische Tipps und Ideen, wie ihr euren eigenen Silvesterlauf organisiert, alle Altersgruppen einbindet und ein unvergessliches Event für Mitglieder und Interessierte schafft.
Das SPORTUNION-Vereinswebsite-System, das schon mehr als 400 Vereine aktiv nutzen, ist wieder um ein paar Funktionen erweitert geworden. Probier es für deinen Verein aus – bestelle jetzt und nutze unser System kostenlos bis zum Jahresende!
Seit 28.6.2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft getreten. Ob dein Verein davon betroffen ist und was du dazu wissen musst, haben wir für zusammengefasst.
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.
Im Vorjahr hatte das Sportministerium gemeinsam mit dem organisierten Sport den Ehrenamtspreis ins Leben gerufen, um das unverzichtbare Ehrenamt im Sport zu würdigen und engagierte Sportfunktionärinnen und Sportfunktionäre am “Tag des Sports” in Wien auszuzeichnen. SPORTUNION-Präsident Peter McDonald: “Was uns besonders freut: Heuer konnte die SPORTUNION in zehn von insgesamt 19 Kategorien punkten.” Christine