SPORTUNION Vereinsbonus – Fit ins neue Jahr

Um trotz Einschränkungen durch das Coronavirus Menschen bei ihren Neujahresvorsätzen in Bezug auf Sport und Bewegung zu unterstützen, fördert die SPORTUNION zu Beginn des neuen Jahres Online-Sportangebote.

Allen Mitgliedsvereinen der SPORTUNION Niederösterreich soll die Möglichkeit geboten werden, im Rahmen des SPORTUNION Vereinsbonus Online-Angebote zu implementieren. Dieses Angebot muss auch für die Öffentlichkeit zugänglich und kostenlos sein.

Eckdaten zur Fördersäule “Fit ins neue Jahr”:

  • Dauer des online-Angebots: mind. drei Wochen lang eine Einheit pro Woche (mind. 45 Minuten pro Einheit)
  • Pro Kurs können maximal sechs Einheiten abgerechnet werden.
  • Förderhöhe: bis zu EUR 30,- pro Einheit
  • Kursstart bis spätestens 17.01.2021
  • Eintrag ins Sportprogramm in der SPORTUNION Datenbank (Titel: „Fit ins neue Jahr mit …“)
  • Beantragung:
    • Die Beantragung und der Eintrag in die SPORTUNION Datenbank muss vor Start der ersten Einheit und bis spätestens Freitag, 15.01.2021 erfolgen.
    • Antrag per Mail an Mag. Matthias Poller (m.poller@sportunion.at): Bekanntgabe des Kurses und Anzahl der gewünschten Einheiten.

Die Organisation von Infrastruktur und Technik obliegt jedem Verein selbst und sollte mit einer gängigen Plattform für Videokonferenzen durchgeführt werden. Wir empfehlen z.B die Plattformen „Zoom“ oder „Jitsi Meet“. Weitere Plattformen sind z.B. Skype oder Microsoft Teams.

Der Verein beziehungsweise die Trainer informieren die Teilnehmer selbst und schicken ihnen den Link beziehungsweise die Zugangsdaten zu.
Die Links sowie die Termine sind auch der SPORTUNION Niederösterreich bekannt zu geben. Im Sportprogramm ist anzuführen, wie interessierte Personen am Angebot teilnehmen können.

Die Dauer der Einheit soll mindestens 45 Minuten betragen und der Name des Kurses ist wie folgt zu betiteln: „Fit ins neue Jahr mit …“. Zum Beispiel „Fit ins neue Jahr mit Pilates“ oder „Fit ins neue Jahr mit Bodyweight Training“.

Abrechnung: Es können EUR 30,- pro Einheit abgerechnet werden (z.B. Trainerkosten oder sonstige Kosten für die Durchführung der Online Einheit). Die Abrechnungsbelege (z.B. PRAE oder Honorarnote des Trainers/der Trainerin oder Rechnung der Online Plattform im Original, etc.) müssen aus dem Jahr 2021 sein und sind mit dem zugehörigen Zahlungsfluss (Kontoauszug und Auftragsbestätigung) dem Landesverband zu übermitteln (Frist wird noch bekanntgegeben).

Hier findet man alle Online-Kurse der SPORTUNION.

Weiterführende Links:

Projekt SPORTUNION Vereinsbonus
Digitale Vereinsangebote

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