Verlängerung der PRAE-Ausnahmeregelung bis 31.03.2021

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Wir starten mit einer positiven Nachricht ins neue Jahr 2021. Im Verlaufe der Corona-Krise hat sich die SPORTUNION immer wieder dafür stark gemacht, wichtige Maßnahmen über den NPO-Fonds hinaus zu realisieren und den Sport nachhaltig zu stärken. Dazu gehört auch die Forderung nach einer Verlängerung der leistungsgerechten Bestimmung zur Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE). Die vom Sport erwirkte Ausnahmeregelung für die Anwendung der PRAE wurde nun vorläufig bis 31.03.2021. Dies bedeutet, dass – auch wenn aufgrund der COVID-19 Krise Sportstätten gesperrt sind bzw. waren – jedoch alle anderen Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sind, auch ohne dem Vorliegen einer Reisetätigkeit vom Verein/Verband steuer- und sozialversicherungsfrei eine PRAE ausgezahlt werden darf. Damit haben wir auch einen wichtigen Erfolg im Sinne der digitalen Sportangebote erreicht, wobei wir uns weiter dafür einsetzen werden, dass diese faire Anpassung dauerhaft bestehen bleibt.

Nähere Informationen dazu findest du auch auf unserer Website unter den FAQ à Allgemeines, Finanzielles und (Arbeits)rechtliches:: https://sportunion.at/noe/corona-virus/

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