Kostenloser Vereinsworkshop für ehrenamtlichen Funktionärinnen und Funktionäre

Die Burgenländische Landesregierung bietet für die zahlreichen ehrenamtlichen Funktionärinnen und Funktionäre bei den über 4.800 burgenländischen Vereinen als Hilfestellung für ihre tägliche Vereinsarbeit und zur Unterstützung bei der Bewältigung von rechtlichen und administrativen Anforderungen einen kostenlosen Vereinsworkshop mit dem Vereinsombudsmann Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Rebernig an.

Themenschwerpunkte des Workshops sind:

  •  Praxisempfehlungen bei der (Neu-)Fassung von Vereinsstatuten (mit Muster)
  • Durchführung von Generalversammlungen/Vorstandssitzungen/Protokollführung/
    Rechnungsabschluss in Verbindung mit einer Rechnungsprüfung
  • Änderungen im Vorstand/Übergabe von Vereinsunterlagen/Haftungsfragen
  • Mitgliederverwaltung (Mustererklärungen/Beitrittserklärungen u.a.), Homepage,
    Social Media in Verbindung mit der DSGVO

Als Vortragender wird der Vereinsrechtsexperte, Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Rebernig, zu den oben angeführten Themen informieren und danach auch für individuelle Fragen zur Verfügung stehen.

Termin für alle interessierten Funktionärinnen und Funktionäre von gemeinnützigen Vereinen in den Bezirken Oberpullendorf und Oberwart:

Samstag, 03.12.2022, 09.30 Uhr – ca. 12.30 Uhr in 7343 Neutal, Hauptstraße 56, im Restaurant Da Buki.

Aus organisatorischen Gründen und wegen begrenzter Teilnehmerzahl wird ersucht, die Teilnahme bzw. Anzahl der teilnehmenden Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter (max. 2 Personen pro Verein) verlässlich per E-Mail an: post.a9-unsere-vereine@bgld.gv.at bis spätestens 29.11.2022 bekanntzugeben.

Termin für alle interessierten Funktionärinnen und Funktionäre von gemeinnützigen Vereinen in den Bezirken Güssing und Jennersdorf:

Samstag, 10.12.2022, 09.30 Uhr – ca. 12.30 Uhr in 7540 Güssing, Hauptplatz 7, im Rathaus/Stadtsaal Güssing.

Aus organisatorischen Gründen und wegen begrenzter Teilnehmerzahl wird ersucht, die Teilnahme bzw. Anzahl der teilnehmenden Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter (max. 2 Personen pro Verein) verlässlich per E-Mail an: post.a9-unsere-vereine@bgld.gv.at bis spätestens 06.12.2022 bekanntzugeben.

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