Ein Brief von Sportlandesrat Christian Illedits
Werte Vereinsfunktionärinnen und -funktionäre!
Liebe Sportlerinnen und Sportler!
Bereits vor einigen Wochen hat die österreichische Bundesregierung ein Hilfspaket für den Sport präsentiert. Seither warten wir weiterhin gespannt auf die Aufteilung der 700 Millionen Euro, die für Kultur und Sport aufgestellt wurden. Vizekanzler Werner Kogler hat uns für Anfang Juni einen Lösungsansatz versprochen. Für mich steht aber bereits jetzt fest: Bei der Aufteilung der Gelder darf kein Bereich zu kurz kommen. Die kolportierten 100 Millionen Euro für 15.000 österreichische Sportvereine sind aus meiner Einschätzung – man braucht es ja nur zu dividieren – eindeutig zu wenig. ExpertInnen schätzen, dass der Sport mindestens 250 Millionen Euro benötigt, damit die Strukturen aufrechterhalten bleiben können. Unser burgenländischer Vorschlag mit einem 4-Stufen-Hilfsplan und einer Sofortzahlung des Bundes an die Sportvereine fand bei allen SportlandesrätInnen Österreichs Anklang.
Seitens des Landes wird dann umgehend ein zusätzlicher „Härtefallfonds“ aktiviert, um „Unschärfen“ des Bundes auszugleichen. Als Sportlandesrat dränge ich mit Nachdruck auf eine rasche Umsetzung, klare Richtlinien sowie Regeln und auf mehr Informationen für unsere Funktionärinnen und Funktionäre. Um einen straffen Überblick zu geben, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Übersicht zu den wichtigsten Bestimmungen für Veranstaltungen
Abstand: Entweder ein Meter Abstand oder ein seitlicher Sitz Abstand. Personen aus dem gleichen Haushalt sowie Kleingruppen von bis zu vier Erwachsenen (zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder) dürfen gemeinsam sitzen.
Mund-Nasen-Schutz (MNS): Beim Betreten und Verlassen von Veranstaltungsorten in geschlossenen Räumen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auf dem jeweiligen Sitzplatz kann er abgenommen werden. Kann bei Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören der Ein-Meter-Abstand zwischen Sitzplätzen seitlich nicht eingehalten werden, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. MitarbeiterInnen haben bei Kundenkontakt MNS zu tragen (oder gleichwertige Schutzvorrichtungen).
Verpflegung: Für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken an BesucherInnen gelten die Bestimmungen für das Gastgewerbe.
Sitzplätze: Es gelten die unten angeführten Personenobergrenzen.
Stehplätze: Gibt es keine zugewiesenen und gekennzeichneten Plätze, beträgt die absolute Maximalzahl der BesucherInnen bis auf weiteres 100 Personen! Der Ein-Meter-Abstand ist zu gewährleisten (MNS oder gleichwertige Schutzvorrichtung, wenn dieser nicht eingehalten werden kann).
Personenobergrenzen (Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, werden nicht eingerechnet):
seit 29.5.2020: Indoor- und Outdoorveranstaltungen bis zu 100 Personen;
ab 1.7.2020: Indoor bis 250 Personen; Outdoor bis 500 Personen, wenn zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze vorhanden sind;
ab 1.8.2020: Indoor bis 500 Personen; Outdoor bis 750 Personen, wenn zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze vorhanden sind. Mit Sondergenehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde (BH bzw. Magistrat) sind Indoorveranstaltungen bis 1.000 und Outdoorveranstaltungen bis 1.250 Personen möglich.
Präventions- & Sicherheitskonzepte: Ab 100 Personen braucht es ein Präventionskonzept (Empfehlungen dazu hat das Gesundheitsministerium vorgelegt – siehe dazu insbesondere die Seiten acht bis elf. Dieses muss zumindest zu folgenden fünf Punkten Regelungen beinhalten:
Steuerung der Besucherströme, spezifische Hygienevorgaben, Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion, Nutzung sanitärer Einrichtungen, Verabreichung von Speisen und Getränken. Ab 500 Personen braucht es ein Sicherheitskonzept, das von der Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Magistrat) bewilligt werden muss.
Corona-Beauftragte/-r: Ist ab 100 BesucherInnen Pflicht. Diese/-r ist für die Umsetzung des COVID-19-Präventivkonzeptes verantwortlich.
In den nächsten Wochen werden mit Sicherheit auch Sitzungen, Mitgliederversammlungen und dgl. stattfinden. Da die Materie teilweise so komplex ist, darf ich auf unseren Sport- und
Vereinsombudsmann des Landes, Mag. Wolfgang Rebernig verweisen. Bei allen Fragen und in Folge auch bei der Antragstellung wird er – wie immer kostenlos – behilflich sein.
In diesem Sinne werde ich laufend informieren und verbleibe,
Mit sportlichen Grüßen
Christian Illedits
Landesrat für Sport und Bewegung