Aktuelle Informationen: derzeitiger Status Hilfspaket/Veranstaltungen

Ein Brief von Sportlandesrat Christian Illedits

Werte Vereinsfunktionärinnen und -funktionäre!
Liebe Sportlerinnen und Sportler!

Bereits vor einigen Wochen hat die österreichische Bundesregierung ein Hilfspaket für den Sport präsentiert. Seither warten wir weiterhin gespannt auf die Aufteilung der 700 Millionen Euro, die für Kultur und Sport aufgestellt wurden. Vizekanzler Werner Kogler hat uns für Anfang Juni einen Lösungsansatz versprochen. Für mich steht aber bereits jetzt fest: Bei der Aufteilung der Gelder darf kein Bereich zu kurz kommen. Die kolportierten 100 Millionen Euro für 15.000 österreichische Sportvereine sind aus meiner Einschätzung – man braucht es ja nur zu dividieren – eindeutig zu wenig. ExpertInnen schätzen, dass der Sport mindestens 250 Millionen Euro benötigt, damit die Strukturen aufrechterhalten bleiben können. Unser burgenländischer Vorschlag mit einem 4-Stufen-Hilfsplan und einer Sofortzahlung des Bundes an die Sportvereine fand bei allen SportlandesrätInnen Österreichs Anklang.

Seitens des Landes wird dann umgehend ein zusätzlicher „Härtefallfonds“ aktiviert, um „Unschärfen“ des Bundes auszugleichen. Als Sportlandesrat dränge ich mit Nachdruck auf eine rasche Umsetzung, klare Richtlinien sowie Regeln und auf mehr Informationen für unsere Funktionärinnen und Funktionäre. Um einen straffen Überblick zu geben, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

Übersicht zu den wichtigsten Bestimmungen für Veranstaltungen

Abstand: Entweder ein Meter Abstand oder ein seitlicher Sitz Abstand. Personen aus dem gleichen Haushalt sowie Kleingruppen von bis zu vier Erwachsenen (zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder) dürfen gemeinsam sitzen.

Mund-Nasen-Schutz (MNS): Beim Betreten und Verlassen von Veranstaltungsorten in geschlossenen Räumen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auf dem jeweiligen Sitzplatz kann er abgenommen werden. Kann bei Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören der Ein-Meter-Abstand zwischen Sitzplätzen seitlich nicht eingehalten werden, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. MitarbeiterInnen haben bei Kundenkontakt MNS zu tragen (oder gleichwertige Schutzvorrichtungen).

Verpflegung: Für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken an BesucherInnen gelten die Bestimmungen für das Gastgewerbe.

Sitzplätze: Es gelten die unten angeführten Personenobergrenzen.

Stehplätze: Gibt es keine zugewiesenen und gekennzeichneten Plätze, beträgt die absolute Maximalzahl der BesucherInnen bis auf weiteres 100 Personen! Der Ein-Meter-Abstand ist zu gewährleisten (MNS oder gleichwertige Schutzvorrichtung, wenn dieser nicht eingehalten werden kann).

Personenobergrenzen (Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, werden nicht eingerechnet):
seit 29.5.2020: Indoor- und Outdoorveranstaltungen bis zu 100 Personen;
ab 1.7.2020: Indoor bis 250 Personen; Outdoor bis 500 Personen, wenn zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze vorhanden sind;
ab 1.8.2020: Indoor bis 500 Personen; Outdoor bis 750 Personen, wenn zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze vorhanden sind. Mit Sondergenehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde (BH bzw. Magistrat) sind Indoorveranstaltungen bis 1.000 und Outdoorveranstaltungen bis 1.250 Personen möglich.

Präventions- & Sicherheitskonzepte: Ab 100 Personen braucht es ein Präventionskonzept (Empfehlungen dazu hat das Gesundheitsministerium vorgelegt – siehe dazu insbesondere die Seiten acht bis elf. Dieses muss zumindest zu folgenden fünf Punkten Regelungen beinhalten:
Steuerung der Besucherströme, spezifische Hygienevorgaben, Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion, Nutzung sanitärer Einrichtungen, Verabreichung von Speisen und Getränken. Ab 500 Personen braucht es ein Sicherheitskonzept, das von der Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Magistrat) bewilligt werden muss.

Corona-Beauftragte/-r: Ist ab 100 BesucherInnen Pflicht. Diese/-r ist für die Umsetzung des COVID-19-Präventivkonzeptes verantwortlich.

In den nächsten Wochen werden mit Sicherheit auch Sitzungen, Mitgliederversammlungen und dgl. stattfinden. Da die Materie teilweise so komplex ist, darf ich auf unseren Sport- und
Vereinsombudsmann des Landes, Mag. Wolfgang Rebernig verweisen. Bei allen Fragen und in Folge auch bei der Antragstellung wird er – wie immer kostenlos – behilflich sein.

In diesem Sinne werde ich laufend informieren und verbleibe,

Mit sportlichen Grüßen

Christian Illedits
Landesrat für Sport und Bewegung

Brief Christian Illedits Sport 4.6.2020

Das könnte dich auch interessieren...

SPORTUNION Burgenland startet Initiative #sportvorort mit sportpolitischen Impulsen

Anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl im Jänner 2025 legt die SPORTUNION Burgenland ein sportpolitisches Impulsprogramm vor. Es handelt sich dabei auch um den gleichzeitigen Startschuss der neuen Initiative #sportvorort, die ein Schwerpunkt im kommenden Jahr 2025 sein wird. Über den ausgearbeiteten Maßnahmenkatalog hinaus wird der Verband im neuen Jahr unter anderem mit einer Serviceoffensive für Vereine

Bericht: Erfolgreiches Abschneiden des UTTC Oberwart beim 32. Internationalen Tischtennisturnier

Am 16. November 2024 war der UTTC Oberwart Gastgeber des 32. Internationalen Tischtennisturniers, bei dem insgesamt 71 Teilnehmer in 372 spannenden Spielen um die begehrten Titel kämpften. Die Veranstaltung war nicht nur ein sportliches Highlight, sondern auch ein Beweis für die Stärke und Vielseitigkeit des UTTC Oberwart, der mit insgesamt 29 Pokalen die meisten Erfolge

Internat. Tag der Kinderrechte: Die SPORTUNION-Kinder- und Jugendschutzbeauftragten als erste Ansprechpartner:innen

Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte (20.11.2024) stellen wir uns einmal mehr die Fragen: Wie sicher sind unsere Kinder und Jugendlichen in Sportvereinen? Wie reagieren wir auf Mobbing, Herabwürdigen, Beschimpfen, Verspotten, Bloßstellen, Drohen, Erpressen und Stalking? An wen kann man sich als Kind, Jugendlicher, Elternteil oder Trainer:in wenden, sollte es Fragen, Unklarheiten oder sogar Vorfälle

Landes-Ehrung für SPORTUNION Funktionäre: Silbernes Ehrenzeichen für Artner, Schmall und Wolf

Das Land Burgenland würdigt traditionell rund um den Landesfeiertag Martini Persönlichkeiten, die sich durch ihr besonderes Engagement um das Land verdient gemacht haben. Die Verleihung der Landesehrenzeichen zeichnet Menschen aus verschiedensten Bereichen wie Blaulichtorganisationen, öffentliche Verwaltung, Kultur, Wirtschaft und Sport aus. In diesem Jahr wurden von der SPORTUNION Gottfried Wolf (UTTV Pinkafeld), Herbert Schmall (UNION

Große Begeisterung bei der SPORTUNION Fußball Landesmeisterschaft U12

Am Sonntag, den 17. November 2024, wurde das Sportzentrum Eisenstadt zum Schauplatz spannender Fußball-Action: Die SPORTUNION Fußball Landesmeisterschaft der Klasse U12 lockte acht Teams aus dem gesamten Burgenland an, die in mitreißenden Partien ihr Talent unter Beweis stellten. Der UFC St. Georgen/Eisenstadt sicherte sich den Titel und darf das Burgenland gemeinsam mit der zweitplatzierten Spielgemeinschaft