Sportminister gibt Öffnung der Outdoor-Sportstätten bekannt

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Sportminister Kogler im Gespräch bei Sport am Sonntag (26.04.2020)

Freizeit- und Breitensport ist im Outdoorbereich ab 15. Mai (unter Einhaltung der 2m Abstandsregel) wieder erlaubt.

Aufhebung des Betretungsverbots von Outdoor-Sportstätten per 15. Mai:

  • Z.B. Amateur- & Nachwuchsfußball dürfen ab 15. Mai wieder trainieren – es gibt keine Kleingruppenregelung.
    „Die Grundregel lautet 2 Meter Mindestabstand, dann ist sehr viel möglich.“
  • Auch z.B. Beachvolleyball wäre möglich, allerdings eben unter Einhaltung der 2m-Regel (womöglich schwierig umsetzbar im Team, am Netz usw.).
  • Bewegungseinheiten im Freien (z.B. Yoga):
    Dürfen ab 15. Mai unter Einhaltung der 2m-Abstandsregel stattfinden

Freizeit- und Breitensport im Indoorbereich ist voraussichtlich ab 29. Mai wieder möglich.

Sportminister Kogler gab auf ORF bekannt, dass voraussichtlich mit 29. Mai das Betretungsverbot von Sporthallen aufgehoben wird.

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