Ehrenamtspreis für den Sport: Nominierungen in sieben Kategorien ab sofort möglich

Österreichzum Originalbeitrag

Hunderttausende Österreicher:innen engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich für den Sport. Im aktuellen Regierungsprogramm wurde deshalb die Aufwertung und Absicherung des Ehrenamts als Ziel vereinbart. Um die Wertschätzungskultur für das Ehrenamt weiterzuentwickeln, verleiht das Sportministerium 2023 erstmals einen jährlichen Ehrenamtspreis.

Ab sofort können österreichische Sportfunktionär:innen für den neuen Ehrenamtspreis des Sportministeriums nominiert werden. Einreichungen in den sieben Kategorien Jungfunktionärin, Jungfunktionär, Nachhaltigkeit/nachhaltige Innovation, Integration, Gleichstellung und Inklusion sowie für das Lebenswerk sind bis 10. Juli 2023 unter ehrenamtspreis@bmkoes.gv.at möglich. Danach wählt eine Jury die Preisträger:innen aus, die am Tag des Sports am 23. September 2023 in Wien ausgezeichnet werden. Die Gesamtdotation beträgt 50.000 Euro. In jeder Kategorie wird der erste Preis mit 2.500 Euro für den Verein der Preisträger:innen honoriert.

Zwei Nominierungen pro Verein

Die Würdigung erfolgt im Rahmen einer festlichen Veranstaltung, die der Verein selbständig organisiert und für die ebenfalls 2.500 Euro zur Verfügung gestellt werden. In den sechs Kategorien wird der 2. Platz jeweils mit 1.500 Euro und der 3. Platz jeweils mit 1.000 Euro honoriert. Die SPORTUNION lädt ihre Vereine zum Mitmachen ein. Pro Verein können insgesamt bis zu zwei Personen für die diversen Kategorien nominiert werden, wobei die beiden Personen unterschiedlichen Geschlechtern angehören müssen. Die nominierte Person muss zumindest seit drei Monaten als Funktionär:in tätig sein.

Kategorien

Die nominierte Persönlichkeit darf zum Stichtag das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und hat sich durch außergewöhnliche Verdienste und ihr besonderes Engagement für ihren Verein besonders ausgezeichnet. Dabei hat die nominierte Persönlichkeit mit ihrem ehrenamtlichen Engagement zur positiven Weiterentwicklung des Vereins beigetragen.

Die nominierte Persönlichkeit darf zum Stichtag das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und hat sich durch außergewöhnliche Verdienste und sein besonderes Engagement für seinen Verein besonders ausgezeichnet. Dabei hat die nominierte Persönlichkeit mit seinem ehrenamtlichen Engagement zur positiven Weiterentwicklung des Vereins beigetragen.

Die nominierte Persönlichkeit hat sich durch besonderes Engagement im Bereich ökologische Nachhaltigkeit ausgezeichnet und mit ihrer:seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Verein positiv zur ökologisch-nachhaltigen Weiterentwicklung des Vereines beigetragen.

Die nominierte Persönlichkeit hat sich durch besonderes Engagement im Bereich Integration ausgezeichnet und mit ihrer:seiner ehrenamtlichen Tätigkeit positiv zur Integration von sozial benachteiligten Gruppen oder Menschen mit Migrationshintergrund im Verein beigetragen.

Die nominierte Persönlichkeit hat sich durch besonderes Engagement im Bereich Gleichstellung ausgezeichnet und mit ihrer:seiner ehrenamtlichen Tätigkeit positiv zur Gleichstellung der Geschlechter im Verein, insbesondere zur Förderung des Frauen- und Mädchensportes, beigetragen.

Die nominierte Persönlichkeit hat sich durch besonderes Engagement im Bereich Inklusion ausgezeichnet und mit ihrer:seiner ehrenamtlichen Tätigkeit positiv zur Inklusion von Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen im Verein bzw. zur Förderung von Menschen mit Beeinträchtigungen im Sport beigetragen.

Die nominierte Persönlichkeit hat sich über einen längeren Zeitraum in besonderem Ausmaß ehrenamtlich engagiert. Dabei hat die nominierte Persönlichkeit mit ihrem:seinem ehrenamtlichen Engagement zur positiven Weiterentwicklung des Vereins beigetragen.

Du willst jemanden nominieren?

Fülle bitte das Nominierungsformular vollständig aus und sende es nach Einholen der notwendigen Unterschriften an ehrenamtspreis@bmkoes.gv.at. Die Gewinner:innen werden in einem zweistufigen Verfahren ermittelt: Es erfolgt eine Vorauswahl der eingereichten Nominierungen durch das BMKÖS, welches bis zu sechs Nominierungen pro Kategorie auswählt und der Jury zur Bewertung vorlegt. Anschließend wählt eine Jury mit Vertreter:innen des BMKÖS, von Sport Austria und Expert:innen der jeweiligen Kategorie bis 01.09.2023 die Gewinner:innen aus.

Bild: BMKÖS

Das könnte dich auch interessieren...

PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.