Anpassung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) ab 01.01.2023

Österreichzum Originalbeitrag

Tages- und Monatshöchstgrenzen werden erhöht, eine jährliche Meldepflicht für Vereine eingeführt.

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung (kurz PRAE) dient seit vielen Jahren als Hilfestellung im gemeinnützigen Vereinssport. Entstandene Aufwände im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit als Sportler:in, Trainer:in, Betreuer:in oder Schiedsrichter:in können damit abgegolten werden. Der große Vorteil: Die entsprechenden Tages- und Monatssätze sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Tätigkeit im gemeinnützigen Sportverein nebenberuflich ausgeübt wird. Um die Entschädigung der Personen sicherzustellen und um der Inflation Rechnung zu tragen, werden die genannten Tages- und Höchstsätze nun erhöht.

Welche Änderungen gibt es ab 01.01.2023?

Der monatliche Höchstbetrag wird von 540€ um ein Drittel auf 720€ erhöht. Zudem wird der Höchstbetrag pro Einsatztag verdoppelt und damit auf 120€ angehoben. Die maximale Anzahl von Einsatztagen pro Monat kann dabei weiterhin frei gewählt werden.

Gänzlich neu ist die jährliche Meldepflicht des begünstigten Rechtsträgers. Der begünstigte Rechtsträger (z.B. der Sportverein) muss dabei sämtliche in einem Kalenderjahr ausbezahlte Reiseaufwandsentschädigungen für jede einzelne Person in das dafür vorgesehene amtliche Meldeformular (analog oder digital) eintragen. Bis spätestens Ende Februar des Folgejahres muss dieses Meldeformular dem Finanzamt übermittelt werden, erstmals somit Ende Februar 2024.

Alle Informationen kompakt in einem Webinar

Um alle Vereine bestmöglich auf die Veränderungen vorzubereiten, bietet die SPORTUNION am 27. Januar 2023 um 15:00 Uhr ein Webinar zu diesem Thema an. Expert:innen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) präsentieren dabei die Neuerungen rund um das amtliche Meldeformular und die erhöhten Tages- und Monatshöchstgrenzen. Dabei werden FAQs geklärt und ein Leitfaden für Vereine vorgestellt. Um alle Fragen zum Thema Sozialversicherung behandeln zu können, wird auch aus diesem Bereich eine fachkundige Person zur Seite stehen. Für SPORTUNION-Funktionär:innen ist das Webinar kostenlos.

Die Expert:innen des Webinars:

  • Mag. (FH) Michael Krammer: Gruppenleiter Gruppe IV/A Steuerpolitik, IV/1 Steuerpolitik und Abgabenlegistik, Bundesministerium für Finanzen
  • Mag. Karin Kufner: Abteilungsleiterin Abteilung IV/7, Lohnsteuer, Bundesministerium für Finanzen
  • Lilly-Marie Kunz, BSc (WU) LLM (WU): Kommisärin, Kabinett des Herrn Bundesministers für Finanzen, Bundesministerium für Finanzen
  • Josef Burgstaller: Partner, Steuerberater, Unternehmensberater, PZP Steuerberatung

Das könnte dich auch interessieren...

Leitfaden mit FAQ und allen Details zum Energiekostenausgleich ist online

Die Details zum im Jänner vorgestellten Energiekostenausgleich für Sportstättenbetreiber:innen sind geklärt und Vereine können ab Freitag Anträge einreichen. Wir haben einen detaillierten Leitfaden für antragsberechtigte Vereine ausgearbeitet.  Für das Jahr 2022 werden den Betreiber:innen von gemeinnützigen Sportstätten 40 Prozent der Mehrkosten für Strom, Gas und Co. ersetzt, für 2023 sind es 70 Prozent. Das im

Anmeldung für 8. “Kinder gesund bewegen” Kongress gestartet

ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION freuen sich, euch den 8. “Kinder gesund bewegen”-Kongress von 21. bis 22. April 2023 in Wiener Neustadt anzukündigen. Am 16. Jänner startete die Anmeldung. Der Kongress ist in erster Linie als Informations- und Fortbildungsveranstaltung für die im Programm Kinder gesund bewegen engagierten Übungsleiter:innen konzipiert. Mit einem vielfältigen Angebot werden die wichtigsten