Der Wettbewerb für nachhaltige Feste, Kulturevents, Sportveranstaltungen und Sportvereine findet dieses Jahr zum 11. Mal statt. Dieses Jahr können Veranstaltungen, welche zwischen 01. September 2021 und 31. März 2023 stattgefunden haben bzw. stattfinden werden, beim Wettbewerb teilnehmen. Die Einreichung ist im Nachhinein der Veranstaltung über ein Onlineformular möglich.
Außerdem können Sportvereine mit ihren nachhaltigen Initiativen, Maßnahmen oder Projekten teilnehmen, die zwischen 01. September 2021 und 31. März 2023 begonnen wurden. Zudem müssen sie sich zu unseren neuen Charta für nachhaltige Sportvereine bekennen, um einreichen zu können. Auch hier sind Einreichungen im Nachhinein des Beginns über ein Onlineformular möglich. Die besten Events und Sportvereine werden im Rahmen der Green Events Austria Gala 2023 feierlich ausgezeichnet.
Im vergangenen Jahr ist das Programm zur gezielten Förderung von leistungsorientierten Sportler:innen im Alter von 12 bis 15 Jahren erfolgreich gestartet. Wir freuen uns auf das zweite Jahr. Melde dich und mach’ mit!
Die SPORTUNION Burgenland läd zu den jährlich abgehaltenen Infotagen mit Sportler:innen Ehrung ein. Der Infotag Süd wird am 08.03.2024 in Stegersbach (Kastell) und der Infotag Nord wird am 15.03.2024 in Winden (Gasthaus Karlwirt) abgehalten.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.