Die mit 16. April in Kraft tretende neue Corona-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Es gibt in keinem Bundesland mehr Einschränkungen betreffend die Sportausübung
- Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen ist ein/eine COVID-19-Beauftragter/Beauftragte und ein -Präventionskonzept notwendig
- Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumlichkeiten sowie das Erheben der Kontaktdaten der Teilnehmende und Sportler/Sportlerinnen
Nähere Infos sind unter https://sportunion.at/bgld/corona-virus/ zu finden.