Corona-Schutzmaßnahmen verschärft: Lockdown für Ungeimpfte

Aufgrund der steigenden Zahlen in den Intensivstationen hat die Bundesregierung neue Schutzmaßnahmen beschlossen.

Die heute in Kraft getretene neue Corona-Verordnung bringt einen bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte mit sich. Nachwuchssport wird etwa weiterhin möglich sein, vereinzelt haben die Bundesländer zusätzliche Regelungen beschlossen.

Hier die wichtigsten Punkte den Sport:

  • Zusammenkünfte, ungeachtet der Teilnehmenden, auch an öffentlichen Orten, nur mehr mit 2G-Nachweis
  • Ungeimpfte dürfen nur an öffentlichen Orten im Freien Sport betreiben – entweder alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, einzelnen engsten Angehörigen oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen
  • bis zum Ende der Schulpflicht gilt der Ninja-Pass weiterhin als 2G-Nachweis (in Wien nur bis 12 Jahre und 3 Monate)
  • eine Erstimpfung in Kombination mit einem PCR-Test gilt ebenfalls weiterhin als 2G-Nachweis

Nähere Infos sind unter sportunion.at/corona-virus zu finden.

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