Der SPORTUNION Vereins-Fit-Check stellt Fragen zu den wichtigsten Aufgabenfeldern deines Sportvereins. Im vergangenen Jahr haben wir unser Selbstcheck-Tool gründlich überarbeit, sodass es dir nun in der neuesten Version zur Verfügung steht. Teste jetzt deinen Verein!
Sieben Jahre nach seiner Erstveröffentlichung im Jahre 2014 wurde der SPORTUNION Vereins-Fit-Check von Grund auf überarbeitet. Das Analysetool liefert nach Beantwortung von 34 Fragen praktische Hilfestellungen in den Bereichen Vereinsadministration, Sportbetrieb, soziale Verantwortung sowie Kommunikation und Digitalisierung. Das Ausfüllen erfolgt anonym und ohne Registrierung. Nach Abschluss des kurzen Fragebogens (Dauer ca. 10 Minuten) erhält man Anleitungen und Hilfestellungen, die als PDF-Datei heruntergeladen werden können.
PDF mit Auswertung herunterladen oder an eine E-Mail-Adresse versenden lassen
Besonders praktisch ist, dass die Auswertung viele Vorschläge zu Verbesserungen in einzelnen Aktivitätsfeldern deiner Vereinsarbeit auflistet und dabei Querverknüpfungen zu Inhalten, Arbeitsbehelfen und Downloads zusammenfasst.
Sowohl die technische Umsetzung als auch Fragen und diverse Inhalte wurden im vergangenen Jahr überarbeitet. Somit steht das Tool nun grunderneuert allen SPORTUNION-Vereinen zur Verfügung!
Im vergangenen Jahr ist das Programm zur gezielten Förderung von leistungsorientierten Sportler:innen im Alter von 12 bis 15 Jahren erfolgreich gestartet. Wir freuen uns auf das zweite Jahr. Melde dich und mach’ mit!
Die SPORTUNION Burgenland läd zu den jährlich abgehaltenen Infotagen mit Sportler:innen Ehrung ein. Der Infotag Süd wird am 08.03.2024 in Stegersbach (Kastell) und der Infotag Nord wird am 15.03.2024 in Winden (Gasthaus Karlwirt) abgehalten.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.