Der UFSV Güssing holte sich im Jahr 2016 den Sonderpreis
Projektbeschreibung
Wie auch schon im Jahr 2014 veranstaltete der UFSV Güssing 2015 ein polysportives Sommercamp in Güssing. Angeboten wurden die Sportarten Basketball, Fußball, Tennis und Volleyball sowie zusätzliche Alternativprogramme wie kreatives Basteln oder verschiedene Teamspiele wie Merkball zur Auflockerung des sportlichen Programms.
Die teilnehmenden Kinder waren im Alter von 6 bis 12 Jahren und wurden täglich von 8.00 Uhr bis 17.00 betreut. Der Sportverein erhielt überragendes Feedback für die Campwoche, über 100 Kinder waren restlos begeistert. Das Sommercamp war ein essentieller Teil der Ferien für viele Kinder und deren Eltern aus dem Bezirk Güssing. Die diesjährige Rekordteilnehmerzahl von 115 Kindern spricht für sich und zeigt, dass sich der UFSV Güssing mit der sportlichen Betreuung auf dem richtigen Weg befindet.
Im vergangenen Jahr ist das Programm zur gezielten Förderung von leistungsorientierten Sportler:innen im Alter von 12 bis 15 Jahren erfolgreich gestartet. Wir freuen uns auf das zweite Jahr. Melde dich und mach’ mit!
Die SPORTUNION Burgenland läd zu den jährlich abgehaltenen Infotagen mit Sportler:innen Ehrung ein. Der Infotag Süd wird am 08.03.2024 in Stegersbach (Kastell) und der Infotag Nord wird am 15.03.2024 in Winden (Gasthaus Karlwirt) abgehalten.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.