Verlängerung der PRAE-Ausnahmeregelung bis 31.03.2021

Österreichzum Originalbeitrag

Wir starten mit einer positiven Nachricht ins neue Jahr 2021. Im Verlaufe der Corona-Krise hat sich die SPORTUNION immer wieder dafür stark gemacht, wichtige Maßnahmen über den NPO-Fonds hinaus zu realisieren und den Sport nachhaltig zu stärken. Dazu gehört auch die Forderung nach einer Verlängerung der leistungsgerechten Bestimmung zur Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE). Die vom Sport erwirkte Ausnahmeregelung für die Anwendung der PRAE, dass wenn aufgrund der COVID-19 Krise Sportstätten gesperrt sind bzw. waren und alle anderen Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sind, auch ohne das Vorliegen einer Reisetätigkeit vom Verein/Verband steuer- und sozialversicherungsfrei eine PRAE ausgezahlt werden darf, wurde nun vorläufig bis 31.03.2021 verlängert. Damit haben wir auch einen wichtigen Erfolg im Sinne der digitalen Sportangebote erreicht, wobei wir uns weiter dafür einsetzen werden, dass diese faire Anpassung dauerhaft bestehen bleibt.

Nähere Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Website unter den FAQ à Allgemeines, Finanzielles und (Arbeits)rechtliches:: sportunion.at/corona-virus

 

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