Das Land Burgenland hat zusätzlich zur neuen Verordnung des Bundes eine Verschärfung der COVID-19 Schutzmaßnahmen im Sportbetrieb kundgemacht.
Aufgrund der Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23. Oktober 2020, über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 im Burgenland sind Sportveranstaltungen von Sportarten mit Körperkontakt ab sofort untersagt. Sportarten mit Körperkontakt sind beispielsweise Basketball, Boxen, Ringen, etc. Für Volleyball ist die Lage nicht klar, wir versuchen hier eine Klarstellung vom Land Burgenland zu erwirken.
Ausnahmen davon sind:
- Sportveranstaltungen im Nachwuchsbereich (also vermutlich alles unter der Volljährigkeit – Klarstellung angefragt)
- Veranstaltungen des Spitzensports (es ist davon auszugehen, dass damit Bundesligen, Staatsmeisterschaften und alles darüber hinaus gemeint ist – Klarstellung angefragt)
Der Trainingsbetrieb dürfte davon nicht betroffen sein, da sich der Veranstaltungsbegriff im Burgenland nur auf öffentlich zugängliche Veranstaltungen bezieht. Um eine Klarstellung vom Land Burgenland dazu wurde bereits ersucht.
Die SPORTUNION Burgenland hat vom Land Burgenland auch einen mit ausreichend finanziellen Mitteln dotierten Ausfallstopf für von der Verordnung betroffene Vereine gefordert, damit die COVID-19 Pandemie nicht zur noch größeren Last für die Kampf- und Kontaktsportarten wird.
Genau nachzulesen ist die Verordnung des Landes Burgenland hier: Landesgesetzblatt LGBl 67-2020_sig
Ansonsten gilt natürlich die Bundesverordnung (z.B. Trainingsbetrieb max. 6 Personen, etc.), siehe hier: https://sportunion.at/bgld/news-intern/2020/10/23/neue-corona-verordnung-gilt-ab-sonntag/