Aktuelle Lockerungsverordnung: Änderung bei MaximalteilnehmerInnenanzahl indoor

Österreichzum Originalbeitrag

Die ab 21. September gültige Lockerungsverordnung bedeutet auch für den organisierten Sport, dass in geschlossenen Räumen Veranstaltungen (ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze) nur mehr mit maximal 10 Personen durchgeführt werden dürften.

Viele Unklarheiten – Verhandlungen bringen Licht ins Dunkle

Schließlich gelang es, einen Kompromiss für den Sportbereich zu erreichen: In einer Sportstätte können demnach auch mehrere Gruppen mit je 10 Personen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann.

Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Im Sportbereich sind das etwa TrainerInnen und BetreuerInnen. Bei Mannschaftssportarten, wie bespielwiese Fußball oder Basketball, ist die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an SpielerInnen nicht in die HöchstteilnehmerInnenzahl miteinzurechnen.

Weiters sieht die neue Verordnung vor, dass jegliche Veranstaltung mit mehr als 250 Personen behördlich genehmigt werden muss und ein/e COVID-19-Beauftragte/r ist für Veranstaltungen mit über 50 Personen in geschlossenen Räumen und über 100 Personen im Freien verpflichtend ist.

Die angepassten FAQs findet ihr wie gewohnt auf unserer Website.

Das könnte dich auch interessieren...

Vereinsinformation Basisförderung

es ist wieder so weit: Der Online-Antrag für die Basisförderung 2026 ist ab sofort möglich – bitte nutzt die Gelegenheit und aktualisiert eure Daten rechtzeitig bis 31. Oktober 2025. Außerdem erinnern wir daran, dass die zugesagten Förderungen für 2025 noch bis 30. November 2025 abgerufen werden können. Online-Antrag für Basisförderung 2026 Der Antrag auf Basisförderung

Pilotprojekt SPORTUNION Videocenter: Übertrage deine Vereinsaktivitäten per Livestream!

Die SPORTUNION bringt den Vereinssport live ins Netz – mit dem neuen SPORTUNION-Videocenter. Ob packende Matches, Trainingshighlights oder emotionale Vereinsmomente: Nutzt die Chance, als einer der ersten Vereine Teil dieses zukunftsweisenden Pilotprojekts zu werden. Professionelle Livestreams, einfache Videobearbeitung und neue Möglichkeiten für Sponsoring und Reichweite warten auf euch. Bewerbt euch jetzt und macht euren Verein

REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.