Information zum Neustartbonus

Österreichzum Originalbeitrag

Neues Instrument soll Wiedereinstieg in Beschäftigungsverhältnisse erleichtern

Viele SPORTUNION-Vereine kämpfen auch mit arbeitsrechtlichen und finanziellen Herausforderungen. Zuletzt hat die Bundesregierung einen Neustartbonus beschlossen. Dabei handelt es sich um eine gute und praktikable Ergänzung zum Kurzarbeitsmodell. Die Umsetzung dieses Schrittes wurde auch vom AMS-Verwaltungsrat bereits abgesegnet.

Der Neustartbonus kann für alle Beschäftigungsverhältnisse, die ab 15. Juni 2020 beginnen und für maximal 28 Wochen gewährt werden. Dieser bietet die Möglichkeit, weniger Arbeitsstunden pro Woche zu vereinbaren, dabei wird aber für die Dauer des Bonus das Gehalt auf 80 Prozent des Nettolohnes erhöht. Damit wird es Betrieben als auch Vereinen erleichtert, Stammpersonal (siehe FAQs) wiedereinzustellen oder neue Arbeitskräfte aufzunehmen. Der Neustartbonus kann seit Mitte Juni beim AMS beantragt werden.

Ab sofort stehen nähere Infos auch auf der Website des AMS zur Verfügung: https://www.ams.at/arbeitsuchende/karenz-und-wiedereinstieg/so-unterstuetzen-wir-ihren-wiedereinstieg/kombilohn-beihilfe

Wichtige Ecktpunkte

Warum braucht es den Neustartbonus?

  • Manche besonders betroffene Vereine und Betriebe können im ersten Schritt noch nicht vollausgelastet hochfahren.
  • Teilzeitkräfte oder Berufsumsteigerinnen und Berufseinsteiger verdienen teilweise deutlich weniger als zuvor (oder sogar weniger als während des AMS-Bezugs).
  • Beim AMS gemeldete, offene Stellen sollen möglichst rasch besetzt werden.

Wer kann den Neustartbonus beantragen?

  • Jede arbeitssuchende Person, die eine beim AMS gemeldete, offene Stelle annimmt.
  • Der Neustartbonus kommt für Personen in Betracht, die ein vollversichertes Dienstverhältnis von mindestens 20 Wochenstunden annehmen, das im Verhältnis zu ihrem Dienstverhältnis vor Arbeitslosigkeit geringer entlohnt ist.

Weitere rechtliche Fragen dazu, werden in den FAQs des Arbeitsministeriums beantwortet:

https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ-Neustartbonus.html

 

Das könnte dich auch interessieren...

SPORTUNION SMART ENERGY: Gemeinsam in eine energieeffiziente Zukunft!

Am 30. September wurde in der MOONCITY in Salzburg SPORTUNION SMART ENERGY der Öffentlichkeit präsentiert. SPORTUNION SMART ENERGY  bündelt Know-how, Partnernetzwerke und maßgeschneiderte Lösungen, damit Vereine von modernen Energie- und Mobilitätslösungen profitieren können, ohne den organisatorischen Aufwand allein tragen zu müssen. Die Bilder ganz unten in der Galerie zeigen die Highlights des Kick-offs von SPORTUNION SMART ENERGY und geben Einblicke in die neue Partnerschaft.

Vereinsinformation Basisförderung

es ist wieder so weit: Der Online-Antrag für die Basisförderung 2027 ist ab sofort möglich – bitte nutzt die Gelegenheit und aktualisiert eure Daten rechtzeitig bis 31. Oktober 2026. Außerdem erinnern wir daran, dass die zugesagten Förderungen für 2026 noch bis 30. November 2026 abgerufen werden können. Online-Antrag für Basisförderung 2027 Der Antrag auf Basisförderung