Leitfaden mit FAQ und allen Details zum Energiekostenausgleich ist online

Die Details zum im Jänner vorgestellten Energiekostenausgleich für Sportstättenbetreiber:innen sind geklärt und Vereine können ab Freitag Anträge einreichen. Wir haben einen detaillierten Leitfaden für antragsberechtigte Vereine ausgearbeitet. 

Für das Jahr 2022 werden den Betreiber:innen von gemeinnützigen Sportstätten 40 Prozent der Mehrkosten für Strom, Gas und Co. ersetzt, für 2023 sind es 70 Prozent. Das im Jänner von Sportminister Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner und den Sportlandesräten präsentierte Paket ist mit 15 Millionen Euro dotiert und wird in der Regel Sportvereinen, Dach- und Fachverbänden, zugutekommen. Mittlerweile sind die Details geklärt, die erste von drei Antragsphasen startet am Freitag.

Bis zu 50.000 Euro pro Phase

Die Gesamthöhe der zu beantragenden Förderung der einzelnen Sportstättenbetreiber:in muss pro Phase zumindest 600 Euro betragen, nach oben hin ist sie mit 50.000 Euro pro Phase begrenzt. Um es den Vereinen möglichst einfach zu machen, zu ihrem Geld zu kommen, hat die SPORTUNION einen detaillierten Leitfaden entwickelt. Ihr findet ihn über den Button oben.

Das könnte dich auch interessieren...

SPORTUNION SMART ENERGY: Gemeinsam in eine energieeffiziente Zukunft!

Am 30. September wurde in der MOONCITY in Salzburg SPORTUNION SMART ENERGY der Öffentlichkeit präsentiert. SPORTUNION SMART ENERGY  bündelt Know-how, Partnernetzwerke und maßgeschneiderte Lösungen, damit Vereine von modernen Energie- und Mobilitätslösungen profitieren können, ohne den organisatorischen Aufwand allein tragen zu müssen. Die Bilder ganz unten in der Galerie zeigen die Highlights des Kick-offs von SPORTUNION SMART ENERGY und geben Einblicke in die neue Partnerschaft.

Vereinsinformation Basisförderung

es ist wieder so weit: Der Online-Antrag für die Basisförderung 2027 ist ab sofort möglich – bitte nutzt die Gelegenheit und aktualisiert eure Daten rechtzeitig bis 31. Oktober 2026. Außerdem erinnern wir daran, dass die zugesagten Förderungen für 2026 noch bis 30. November 2026 abgerufen werden können. Online-Antrag für Basisförderung 2027 Der Antrag auf Basisförderung